Mehr Lohn und Freizeit im Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe

Eine Mitarbeiterin einer Bäckerei steht hinter einer Auslage mit Brötchen und Süssgebäck.
Ab dem 1. Juli erhalten alle Bäcker:innen, Confiseur:innen und Konditor:innen mehr freie Wochenenden und einen automatischen Teuerungsausgleich. (Foto: Canva)
Die Unia hat den GAV für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe neu ausgehandelt. Er bringt spürbare Verbesserungen für die rund 35'000 Beschäftigten in der Branche, darunter Nachtzuschläge für alle, verbindliche Arbeitszeitplanung und Mindestlöhne für Lernende. Das sind Schritte in die richtige Richtung – doch weitere müssen folgen!

Ab dem 1. Juli 2025 gilt der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe. Der GAV bringt echte Verbesserungen für die rund 35'000 Angestellten in einer Branche mit oft harten Arbeitsbedingungen: Arbeit zu Randzeiten, Wochenendarbeit, schwere Lasten und ein erhöhtes Risiko für Berufskrankheiten gehören zum Alltag. Trotzdem lagen die Löhne bisher unter dem Durchschnitt vergleichbarer Branchen.

Mit dem neuen GAV geht es endlich vorwärts. Anne Rubin, Mitglied der Sektorleitung Dienstleistungsberufe bei der Unia sagt: «Dieser GAV ist ein echter Fortschritt für die Beschäftigten. Er bringt nicht nur mehr Lohn, sondern auch mehr Lebensqualität – das ist in dieser Branche längst überfällig.» Die Unia ist erstmals seit rund zehn Jahren wieder Vertragspartnerin in der Branche.

Automatischer Teuerungsausgleich und mehr freie Wochenenden

Der neue GAV bringt mehr Lohn und Entschädigungen für alle:

  • Die Mindestlöhne je nach Qualifikation und Dienstjahren um 3,1 bis 7,7 Prozent.
  • Neu gibt es eine zusätzliche Lohnkategorie eingeführt, mit der ungelernte Mitarbeitende mit mindestens drei Dienstjahren einen Zuschlag von 50 Franken pro Monat erhalten.
  • Dank des automatischen Teuerungsausgleichs halten die Löhne künftig mit der Inflation Schritt.
  • Die Nachtarbeit wird neu mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet, und zwar unabhängig von der Qualifikation.
  • Überstunden, die 100 Stunden pro Jahr übersteigen, werden künftig automatisch ausbezahlt.

Auch bei der Arbeitszeit und der Arbeitsplanung gibt es bedeutende Fortschritte:

  • Künftig haben alle Mitarbeitenden Anspruch auf zwölf freie Wochenenden pro Jahr – jeweils Samstag und Sonntag.
  • Zudem besteht ein klarer Anspruch auf zwei Ruhetage pro Woche.
  • Dienstpläne müssen mindestens zwei Wochen im Voraus und für zwei ganze Woche bekannt gegeben werden.

Zum ersten Mal sind auch Lernende Teil des GAV. Für sie gelten neu Mindestlöhne zwischen 850 und 1'400 Franken – je nach Lehrjahr. Und: die Einhaltung des GAV wird durch verstärkte Kontrollen besser sichergestellt.

Gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen

Die Unia ruft alle Beschäftigten der Branche dazu auf, sich zu organisieren und gemeinsam weitere Fortschritte zu erkämpfen. Denn nur mit einer starken gewerkschaftlichen Basis lassen sich faire Löhne, geregelte Arbeitszeiten und Respekt am Arbeitsplatz dauerhaft sichern.