Der aktuelle L-GAV des Gastgewerbes stammt aus dem Jahr 2017. Er soll ab dem 4. Quartal 2025 neu verhandelt werden. Ziel ist, dass der neue Vertrag inklusive der Allgemeinverbindlicher-klärung (AVE) durch den Bund Anfang 2028 in Kraft treten kann.
Neben der Einigung über die Verhandlungen hat die Unia erreicht, dass einzelne Verhandlungs-themen bereits festgelegt wurden. So soll explizit über eine Berücksichtigung der Berufserfahrung bei der Lohnentwicklung verhandelt werden. Ebenso soll die Verankerung eines automatischen Teuerungsausgleichs auf den Mindestlöhnen geprüft werden.
Um sich auf die Neuverhandlung des L-GAV zu konzentrieren, haben die Vertragspartner sich bereits auf die Erhöhung der Mindestlöhne entsprechend der durchschnittlichen Jahresteuerung für die Jahre 2026 und 2027 geeinigt. So soll ein Kaufkraftverlust auf den tiefsten Löhnen verhin-dert werden. Zudem wird dem Seco beantragt, den bestehenden L-GAV für weitere zwei Jahre bis Ende 2027 für allgemeinverbindlich zu erklären.
Die Beschlüsse zur Neuverhandlung und zur Mindestlohnentwicklung müssen von den Gremien der Vertragspartner noch bestätigt werden. Die Branchenkonferenz der Unia befasst sich am 23. Juni mit dem Thema.
Der L-GAV des Gastgewerbes wird von den Gewerkschaften Unia und Syna, dem Angestellten-verband Hotel & Gastro Union sowie von den Arbeitgeberverbänden Gastrosuisse, Hotelleriesuis-se und Swiss Catering Association ausgehandelt und gilt für alle gastgewerblichen Betriebe, in-klusive Essenslieferdienste.