L-GAV des Gastgewerbes wird neu verhandelt

Eine Person mit sauberer Schürze und weissem Hemd richtet einen Salatteller an.
Das Gastgewerbe soll einen neuen L-GAV erhalten.
Die Vertragspartner des Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes (L-GAV) haben sich darauf geeinigt, ab dem 4. Quartal 2025 über einen neuen Vertrag zu verhandeln. Die-ser soll Anfang 2028 in Kraft treten. Bis dahin würden die Mindestlöhne mit der Teuerung steigen.

Der aktuelle L-GAV des Gastgewerbes stammt aus dem Jahr 2017. Er soll ab dem 4. Quartal 2025 neu verhandelt werden. Ziel ist, dass der neue Vertrag inklusive der Allgemeinverbindlicher-klärung (AVE) durch den Bund Anfang 2028 in Kraft treten kann.

Verhandlungsthemen festgelegt

Neben der Einigung über die Verhandlungen hat die Unia erreicht, dass einzelne Verhandlungs-themen bereits festgelegt wurden. So soll explizit über eine Berücksichtigung der Berufserfahrung bei der Lohnentwicklung verhandelt werden. Ebenso soll die Verankerung eines automatischen Teuerungsausgleichs auf den Mindestlöhnen geprüft werden.

Mindestlöhne steigen mit der Teuerung

Um sich auf die Neuverhandlung des L-GAV zu konzentrieren, haben die Vertragspartner sich bereits auf die Erhöhung der Mindestlöhne entsprechend der durchschnittlichen Jahresteuerung für die Jahre 2026 und 2027 geeinigt. So soll ein Kaufkraftverlust auf den tiefsten Löhnen verhin-dert werden. Zudem wird dem Seco beantragt, den bestehenden L-GAV für weitere zwei Jahre bis Ende 2027 für allgemeinverbindlich zu erklären.

Gremien müssen noch zustimmen

Die Beschlüsse zur Neuverhandlung und zur Mindestlohnentwicklung müssen von den Gremien der Vertragspartner noch bestätigt werden. Die Branchenkonferenz der Unia befasst sich am 23. Juni mit dem Thema.

Ein Vertrag für die ganze Branche

Der L-GAV des Gastgewerbes wird von den Gewerkschaften Unia und Syna, dem Angestellten-verband Hotel & Gastro Union sowie von den Arbeitgeberverbänden Gastrosuisse, Hotelleriesuis-se und Swiss Catering Association ausgehandelt und gilt für alle gastgewerblichen Betriebe, in-klusive Essenslieferdienste.