Arbeitsplätze und Produktion bei Stahl Gerlafingen müssen gesichert werden

Ohne rasches Handeln der Politik scheint der Weiterbestand des grössten Recyclingbetriebs der Schweiz gefährdet. Die Unia verlangt, dass zentrale politische Massnahmen rasch umgesetzt werden, damit die Produktion in Gerlafingen nachhaltig gesichert wird.
Gesetze rasch verbindlich umsetzen
Insbesondere braucht es jetzt verbindliche Vorgaben für die Verwendung von emissionsarmem Recycling-Stahl in der Bauwirtschaft. Empfehlungen reichen nicht mehr – weder für den Erhalt der Arbeitsplätze an Standorten wie Gerlafingen noch im Hinblick auf die Klimaziele, zu den sich die Schweiz verpflichtet hat. Folgende Massnahmen müssen jetzt Priorität haben:
- Öffentliches Beschaffungswesen: Damit die zentrale Bundesverwaltung bis 2040 klimaneutral werden kann, wie es das neue Klimaschutzgesetz (Art. 10) vorschreibt, müssen die Nachhaltigkeits-Anforderungen an Baumaterialien verschärft werden. Das eröffnet Unternehmen wie Stahl Gerlafingen zugleich einen beträchtlichen neuen Absatzmarkt. Mit der Verzögerungstaktik bei der Umsetzung dieses Gesetzes muss jetzt Schluss sein!
- Umweltschutzgesetz: Das revidierte Umweltschutzgesetz sieht vor, dass der Bundesrat Anforderungen für die Verwendung umweltschonender und recycelter Baustoffe festlegen kann (neuer Art. 35j Abs. 1). Mit politischem Willen kann dazu jetzt eine griffige Verordnung aufgegleist werden.
Beltrame-Gruppe muss sich zu Stahl Gerlafingen bekennen
Diese politischen Massnahmen sind für eine erfolgreiche Weiterführung von Stahl Gerlafingen essenziell. Gleichzeitig braucht es jedoch auch ein klares Bekenntnis der italienischen Beltrame-Gruppe als Eigentümerin zum Erhalt der Arbeitsplätze und zur langfristigen Produktion von Recycling-Stahl in Gerlafingen.
Keine Entlassungen
Dazu gehört, auf weitere Entlassungen zu verzichten. Die Beltrame-Gruppe muss für die Arbeiter:innen des Stahlwerks Sicherheit schaffen, statt alle sechs Monate neue Massenentlassungen anzukündigen.
Es muss stattdessen auf Kurzarbeit zurückgegriffen werden, um die Arbeitsplätze zu erhalten – zumal der Bundesrat dieses Jahr explizit mit Blick auf die energieintensive Industrie die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate verlängert hat.