Ein GAV ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaften auf der einen Seite und Arbeitgeberverbänden oder einem Arbeitgeber auf der anderen. Er regelt die Arbeitsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen den GAV-Parteien. Die Vertragsparteien, welche zusammen einen Gesamtarbeitsvertrag abschliessen, nennt man Sozialpartner.
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist für Arbeitnehmende in der Schweiz die beste Garantie für gute Arbeitsbedingungen. Mit einem GAV haben die Angestellten ein Instrument in der Hand, mit dem sie sich zusammen mit der Gewerkschaft für angemessene Löhne und ständig bessere Arbeitsbedingungen einsetzen können.
Das Gesetz (OR, Art 356, Abs.1) definiert GAV so: «Durch den Gesamtarbeitsvertrag stellen Arbeitgeber oder deren Verbände und Arbeitnehmerverbände gemeinsam Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf.»
Ein GAV regelt das Arbeitsverhältnis verbindlich und definiert Mindestarbeitsbedingungen. Diese sind besser als das Gesetz. Dadurch nimmt ein GAV auch eine Schrittmacherfunktion für künftige gesetzliche Bestimmungen wahr, wie bei Ferien. Er enthält Ansprüche wie den 13. Monatslohn, kürzere Arbeitszeiten, mehr Ferien, zusätzliche bezahlte Feiertage, Frühpensionierungen und vieles mehr. Für einen Arbeitgeber bedeutet ein Gesamtarbeitsvertrag einen gleich lange Spiess im Wettbewerb. So kann die Konkurrenz keine Dumpinglöhne betreiben.
Wenn auf Arbeitgeberseite ein Verband oder mehrere Verbände in einer gewissen Branche zusammen den GAV abschliessen, handelt es sich um einen Branchenvertrag. Beispiele für Branchenverträge sind der Landesmantelvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV) oder der GAV Uhrenindustrie.
Ein Firmenvertrag ist ein GAV mit einem einzelnen Arbeitgeber oder Unternehmen. Beispiele dafür sind der GAV Coop oder GAV Stadler Rail Group.
GAV können in der ganzen Schweiz gültig sein, wie zum Beispiel der GAV Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (GAV MEM) oder der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV).
Der GAV-Geltungsbereich kann auch nur für gewisse Regionen und Kantone abgeschlossen werden. Der GAV für das Ausbaugewerbe Westschweiz zum Beispiel hat seinen Geltungsbereich über mehrere Kantone in der Romandie.
Die meisten GAV gelten nur für die gewerkschaftlich organisierten Angestellten, die in einem Betrieb arbeiten, der im Arbeitgeberverband organisiert ist. Weil der Arbeitgeber keinen Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt geben will, wendet er (freiwillig) den GAV auch auf die nicht-organisierten Arbeitnehmenden an.
Sind gewisse Kriterien, sogenannte Quoren, erfüllt, kann der Bundesrat oder die kantonale Regierung einen GAV als allgemeinverbindlich erklären. Ein GAV mit Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) gilt dann für alle Angestellten und Arbeitgeber einer Branche oder Region.