Was müssen wir im Gastgewerbe verändern?
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) regelt die Löhne und Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten im Gastgewerbe und in der Hotellerie in der Schweiz.
Jährliche Verhandlung und Erhöhung der Mindestlöhne und effektiven Löhne (Teuerungsausgleich und reale Erhöhung)
Berufserfahrung und im Ausland erworbene Diplome sollen sich finanziell auszahlen und bei den Lohnkategorien berücksichtigt werden.
Bei Stellenwechsel darf der Mindestlohn nicht mehr reduziert werden.
Die maximale Arbeitszeit pro Woche soll ohne Lohnreduktion auf 40 Stunden verkürzt werden.
Ein Ende der Arbeit auf Abruf. Zwingende und verlässliche Arbeitsplanung 3 Wochen im Voraus. Keine Stundenlohnverträge mehr ohne gesichertes Pensum.
Für Sonntagsarbeit sollen feste Lohnzuschläge vorgesehen werden.
Arbeitnehmende sollen Anspruch auf mindestens 12 arbeitsfreie Wochenende pro Jahr (exkl. Ferien) und 2 ganze zusammenhängende Ruhetage pro Woche haben.
Arbeitskleidung und Schuhe müssen für alle vom Arbeitgeber bezahlt werden (ohne Kaution). Umkleidezeit soll als Arbeitszeit gelten.
Die Lernenden des Gastgewerbes sollen dem L-GAV unterstellt werden und von allen Vorteilen profitieren.
Ausbildung der Personalverantwortlichen und wirksame Massnahmen gegen alle Formen der Belästigung.