Was mĂŒssen wir im Gastgewerbe verĂ€ndern?
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) regelt die Löhne und Arbeitsbedingungen fĂŒr alle BeschĂ€ftigten im Gastgewerbe und in der Hotellerie in der Schweiz.
JÀhrliche Verhandlung und Erhöhung der Mindestlöhne und effektiven Löhne (Teuerungsausgleich und reale Erhöhung)
Berufserfahrung und im Ausland erworbene Diplome sollen sich finanziell auszahlen und bei den Lohnkategorien berĂŒcksichtigt werden.
Bei Stellenwechsel darf der Mindestlohn nicht mehr reduziert werden.
Die maximale Arbeitszeit pro Woche soll ohne Lohnreduktion auf 40 Stunden verkĂŒrzt werden.
Ein Ende der Arbeit auf Abruf. Zwingende und verlÀssliche Arbeitsplanung 3 Wochen im Voraus. Keine StundenlohnvertrÀge mehr ohne gesichertes Pensum.
FĂŒr Sonntagsarbeit sollen feste LohnzuschlĂ€ge vorgesehen werden.
Arbeitnehmende sollen Anspruch auf mindestens 12 arbeitsfreie Wochenende pro Jahr (exkl. Ferien) und 2 ganze zusammenhÀngende Ruhetage pro Woche haben.
Arbeitskleidung und Schuhe mĂŒssen fĂŒr alle vom Arbeitgeber bezahlt werden (ohne Kaution). Umkleidezeit soll als Arbeitszeit gelten.
Die Lernenden des Gastgewerbes sollen dem L-GAV unterstellt werden und von allen Vorteilen profitieren.
Ausbildung der Personalverantwortlichen und wirksame Massnahmen gegen alle Formen der BelÀstigung.