Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kurz erklärt
Ein GAV ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaften auf der einen Seite und Arbeitgeberverbänden oder einem Arbeitgeber auf der anderen. Er regelt die Arbeitsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen den GAV-Parteien. Die Vertragsparteien, welche zusammen einen Gesamtarbeitsvertrag abschliessen, nennt man Sozialpartner.
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist für Arbeitnehmende in der Schweiz die beste Garantie für gute Arbeitsbedingungen. Mit einem GAV haben die Angestellten ein Instrument in der Hand, mit dem sie sich zusammen mit der Gewerkschaft für angemessene Löhne und ständig bessere Arbeitsbedingungen einsetzen können.
Das Gesetz (OR, Art 356, Abs.1) definiert GAV so: «Durch den Gesamtarbeitsvertrag stellen Arbeitgeber oder deren Verbände und Arbeitnehmerverbände gemeinsam Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf.»
Ein GAV hat Vorteile
Ein GAV regelt das Arbeitsverhältnis verbindlich und definiert Mindestarbeitsbedingungen. Diese sind besser als das Gesetz. Dadurch nimmt ein GAV auch eine Schrittmacherfunktion für künftige gesetzliche Bestimmungen wahr, wie bei Ferien. Er enthält Ansprüche wie den 13. Monatslohn, kürzere Arbeitszeiten, mehr Ferien, zusätzliche bezahlte Feiertage, Frühpensionierungen und vieles mehr. Für einen Arbeitgeber bedeutet ein Gesamtarbeitsvertrag einen gleich lange Spiess im Wettbewerb. So kann die Konkurrenz keine Dumpinglöhne betreiben.
Wichtige Elemente eines GAV
- Lohnerhöhungen
- Ausgleich der Teuerung
- Mindestlöhne, Mindestlohnkategorien
- Lohnzulagen (zum Beispiel für Samstagsarbeit)
- Arbeitszeit-, Urlaubs- und Ferienregelungen
- Verbot der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Nationalität
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Eltern- oder Vaterschaftsurlaub
- Recht auf bezahlte Aus- und Weiterbildung
- Mitwirkung der Belegschaften und der Arbeitnehmervertretungen
- Kündigungsschutz
- Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
- Erwerbsausfall bei Krankheit und Unfall
- Vertragsdurchsetzung
- Vertrags- und Bildungsbeitrag
Es gibt verschiedene Gesamtarbeitsverträge
Die meisten GAV gelten nur für die gewerkschaftlich organisierten Angestellten, die in einem Betrieb arbeiten, der im Arbeitgeberverband organisiert ist. Weil der Arbeitgeber keinen Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt geben will, wendet er (freiwillig) den GAV auch auf die nicht-organisierten Arbeitnehmenden an.