Von 1931 bis 2002 galt in der Schweiz das Saisonnierstatut. Es schuf eine Kategorie von diskriminierten Arbeitskräften ohne sicheren Aufenthaltsstatus, die zu Tiefstlöhnen arbeiteten. Die Aufhebung dieses unwürdigen und menschenfeindlichen Statuts und die Einführung der Personenfreizügigkeit mit den EU/EFTA-Staaten waren ein wichtiger Fortschritt für die Rechte der Arbeitnehmenden.
Doch die Migrationspolitik bleibt auch heute ein Mittel der Diskriminierung von Arbeitnehmenden. So gelten für sogenannte Drittstaatsangehörige immer noch Kontingente. Diese werden aber nur für hochqualifizierte Stellen vergeben. Die Folge sind illegalisierte Arbeitnehmende in nicht qualifizierten Berufen. Aber auch EU-Bürger:innen, die mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung in der Schweiz sind, sind in einer prekären Situation.
Ausserdem können alle Migrant:innen bei persönlichen und finanziellen Schwierigkeiten das Aufenthaltsrecht verlieren. Das gab es nicht einmal zu Zeiten des Saisonnierstatuts: Wer damals eine Niederlassungsbewilligung erlangte, hatte nach 15 Jahren einen relativ sicheren Aufenthalt in der Schweiz. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Diesen unwürdigen Zustand muss das Parlament rasch beseitigen: Wer sich seit mehr als 10 Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält, muss Sicherheit über den Aufenthaltsstatus haben, wie es auch eine hängige parlamentarische Initiative von Nationalrätin Samira Marti fordert.
Mit einer Aktion vor dem Bundeshaus und Flugblättern machte die Unia heute die Parlamentarier:innen darauf aufmerksam, dass auch 20 Jahre nach Ende des Saisonnierstatus viel zu tun bleibt. Die Würde und Integrität aller Menschen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, müssen respektiert werden. Insbesondere müssen prekäre Aufenthaltssituationen, die Arbeitnehmende verletzlich machen und ein Einfallstor für Ausbeutung und Sozialdumping sind, ein Ende haben. Sonst drohen Zustände wie unter dem Saisonnierstatut auf Umwegen wieder in der Schweizer Arbeitswelt Einzug zu halten.