Covid-Schutzmassnahmen in der Arbeitswelt: Wirksame Kontrollen retten Leben und schützen Arbeitsplätze
Zumindest vorderhand lässt sich das Coronavirus nur eindämmen, indem grundlegende Schutzmassnahmen befolgt werden (Händewaschen und Desinfektion, Hygiene in Gemeinschaftsräumen, Einhaltung eines Sicherheitsabstandes, Tragen einer Maske). Dies gilt im Privatleben genauso wie in der Arbeitswelt. Die mit Hilfe der Gewerkschaften entwickelten Schutzkonzepte in Branchen und Betrieben haben ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt – da wo sie wirklich umgesetzt werden.
Ungenügende Umsetzung der Schutzkonzepte
Genau da aber liegt das Problem. Seit dem Abflauen der ersten Corona-Welle im Sommer werden die Schutzkonzepte in immer mehr Betrieben und auf Baustellen nur noch ungenügend umgesetzt. Denn alles kostet Zeit, Mühe und Geld: die tägliche Reinigung der Toiletten, das Arbeiten unter Einhaltung der Sicherheitsabstände, die Organisation von Pausen in Schichten, die Neuorganisation der Teams, die Dosierung der Kundenströme, das Homeoffice für Risikogruppen. Wenn die Betriebe heute die wirksamen Covid-Schutzmassnahmen verschleppen, steigt morgen das Risiko, dass nur ein «Lockdown» einen Kollaps des Gesundheitswesens zu verhindern mag.
Schutzkonzepte anwenden und weiterentwickeln
Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia hat sich an seiner heutigen Sitzung intensiv mit der aktuellen Situation auseinandergesetzt und fordert: Damit Ansteckungen am Arbeitsplätz die zweite Covid-Welle nicht noch zusätzlich antreiben, müssen die Behörden jetzt dringendst handeln. Die spezifischen Schutzkonzepte und Checklisten für Branchen und Betriebe müssen sofort wieder angewendet werden. Dabei gilt es, auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen, so dass etwa die Ansteckung über Aerosole minimiert werden kann. Und wo eine generelle Maskenpflicht Sinn macht, brauchen die Arbeitnehmenden zusätzliche Pausen, um die Masken zu wechseln und übermässigen Stress zu vermeiden.
Die Behörden müssen mehr kontrollieren
Vor allem aber müssen die Suva und die kantonalen Arbeitsinspektorate die Schutzmassnahmen entschieden durchsetzen, d.h. kontrollieren und Verstösse ahnden. Dafür braucht es jetzt sofort zusätzliches Personal. Die Gewerkschaften haben wiederholt vorgeschlagen, dass die Kontrollvereine der Sozialpartner die Behörden in dieser Aufgabe unterstützen können. In einzelnen Kantonen hat die Zusammenarbeit in der Vergangenheit gut funktioniert. Wenn Kantone und Suva die Kontrollen alleine ausführen wollen und auf Unterstützung verzichten, dann müssen sie jetzt nach Auffassung des Unia-Zentralvorstandes den Tatbeweis antreten und rasch die notwendigen zusätzlichen Ressourcen aufbauen.
Risikogruppen schützen
In dieser besonderen Situation tragen die Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten auch eine besondere Fürsorgepflicht. Insbesondere Beschäftigte aus Risikogruppen, zu denen nach neueren Erkenntnissen auch Schwangere gehören, haben Anspruch auf besonderen Schutz. Falls dieser nicht gewährt werden kann und falls auch kein Homeoffice möglich ist, sollen sie bei voller Lohnfortzahlung freigestellt werden, bis die aktuelle Ansteckungswelle wieder abgeflaut ist.