Offener Brief der Sozialpartner zum Lohnschutz

Transparent an einer Kundgebung mit dem Aufdruck:Rote Linie Lohnschutz
Für die Gewerkschaften war und ist der Lohnschutz eine rote Linie (Bild: Thierry Porchet)
In einem offenen Brief fordern Sozialpartner vom Bundesrat Massnahmen für die Sicherung der Flankierenden Massnahmen. 39 Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften appellieren an den Bundesrat, dies im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit der Europäischen Union abzusichern.

In den kommenden Wochen gehen die Verhandlungen mit der Europäischen Union zu den Bilateralen Verträgen (Bilaterale III) in eine entscheidende Phase. Mit einem offenen Brief an den Bundesrat rufen 39 Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen den Bundesrat auf, die bestehenden Flankierenden Massnahmen in den Verhandlungen mit der Europäischen Union abzusichern.

Notwendigkeit stabiler Beziehungen zur EU

Die Sozialpartner anerkennen, dass die Schweiz ein grosses Interesse an stabilen und geregelten Beziehungen mit Europa hat. Ein neues, bilaterales Vertragswerk muss jedoch die bestehenden Flankierenden Massnahmen absichern. Die europaweit höchsten Löhne und der offene Arbeitsmarkt der Schweiz machen es unabdingbar, dass die heutigen Schutzmechanismen fortgeführt werden. Nur so kann das Prinzip «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» in der Praxis tatsächlich durchgesetzt werden.

Forderungen der Sozialpartner

Im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit der Europäischen Union bedeutet dies insbesondere:

  • In- und ausländische Firmen müssen die in den Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Löhne und Spesen bezahlen. Müssten Entsendefirmen keine Schweizer Spesen mehr bezahlen, wäre das ein gravierender Wettbewerbsnachteil für alle Schweizer Firmen.
  • Die in den Gesamtarbeitsverträgen verankerten Kautionsregelungen müssen für alle Unternehmen – sowohl inländische als auch ausländische – gleichermassen gelten. Würden Entsendefirmen nur im Wiederholungsfall eine Kaution leisten müssen, würde dies einerseits zu einer Diskriminierung heimischer Unternehmen führen und andererseits die Wirksamkeit der Kaution erheblich mindern. Wenn ausländische Unternehmen bei erstmaligem Verstoss nicht zur Kasse gebeten werden, verlieren Sanktionen ihre abschreckende Wirkung und viele Unternehmen werden bestehende Regeln ignorieren.
  • Um die Sanktionen bei Verstössen effektiv durchzusetzen, müssen die Kantone gegen fehlbare Firmen sowie solche, die sich den Kontrollen entziehen, weiterhin eine Dienstleistungssperre verhängen können.

Lohnschutz ist im Interesse von Wirtschaft und Beschäftigten

Der Bundesrat trägt bei den Verhandlungen mit der Europäischen Union eine grosse Verantwortung. Es geht für die Betriebe und für die Beschäftigten um sehr viel. Weil die Sozialpartner ein grosses Interesse an der Weiterführung der bisherigen und erfolgreichen Beziehung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union haben, ist der Bundesrat gefordert die Massnahmen zum Schutz eines fairen Wettbewerbes und der Löhne in den Verhandlungen abzusichern.