Sexuelle Belästigung: Über 1,5 Millionen Betroffene

Unia-Frauen demonstrieren in der verschneiten Stadt Bern. Sie halten ein grosses pinkes Transparent, auf dem «Stopp Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz» in drei Sprachen zu lesen ist.
1,5 Millionen Arbeitnehmende erleben sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz.
Ein Drittel der Beschäftigten ist von sexueller Belästigung betroffen. Trotzdem ignorieren viele Arbeitgeber das Problem und vernachlässigen ihre Pflichten. Klare Massnahmen und die rasche Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 190 sind nötig.

Eine neue Umfrage zeigt: Über 1,5 Millionen Arbeitnehmende in der Schweiz – das sind mindestens 30 Prozent – haben sexistische oder sexuelle Verhaltensweisen erlebt.

Besonders betroffen sind Frauen, junge Berufstätige, Lernende und Arbeitnehmerinnen in prekären Situationen. Auch die Unia-Umfragen in Bauberufen, im Gastgewerbe und unter Lernenden bestätigen diese Zahlen.

Arbeitgeber, handelt endlich!

Sexualisierte Gewalt ist oft Ausdruck von Machtmissbrauch. Dennoch ignorieren Arbeitgeber ihre gesetzliche Fürsorgepflicht und vernachlässigen den Schutz derjenigen Personen, die am stärksten gefährdet sind. Besonders kleinen Unternehmen fehlt es an Wissen und wirksamen Schutzmassnahmen. Arbeitnehmende fordern klare Massnahmen, doch Arbeitgeber handeln kaum.

Die Unia fordert konkrete Massnahmen

  • Stärkung des Gesetzes: Wie bei Lohnungleichheit muss die Beweislasterleichterung im Gleichstellungsgesetz (GlG) auch bei sexueller Belästigung greifen.
  • Klare Regeln, Sanktionen und Prozesse gegen sexuelle Belästigung in Betrieben.
  • Neutrale und Unabhängige externe Anlaufstellen für Betroffene.

Regelmässige Schulungensowie Kontrollen durch Arbeitsinspektorate.

Schweiz muss handeln

Das Übereinkommen 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (IOA), ein globaler Standard gegen Gewalt am Arbeitsplatz, bleibt in der Schweiz unerfüllt – im Gegensatz zu 45 anderen Ländern. Die Blockade im Parlament ist unverständlich. Unia fordert: Die Schweiz muss dieses Übereinkommen jetzt ratifizieren, um Arbeitnehmende endlich wirksam zu schützen.

Sind sie von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen? Hier finden Sie weitere Informationen.