Neue Rechte für Väter und betreuende Angehörige
Seit 1. Januar 2021 haben erwerbstätige Väter Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub (10 Arbeitstage). Dieser Urlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Das Taggeld entspricht 80 % des Durchschnittseinkommens.
Der Urlaub kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes am Stück oder in Tranchen bezogen werden. Er wird zusätzlich zu den Ferientagen gewährt und sollte auch zusätzlich zum vertraglich bestehenden Urlaub (GAV) gewährt werden.
Auch arbeitslose Väter profitieren von diesem Urlaub.
Betreuende Angehörige
Seit 1. Januar 2021 werden für kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten (max. 3 Tage pro Fall) zur Betreuung kranker Kinder oder Angehöriger drei bezahlte Urlaubstage gewährt (100 % Lohnfortzahlung). Die Dauer ist auf 10 Tage pro Jahr begrenzt.
Seit 1. Juli können Eltern, die ihre Arbeit unterbrechen oder reduzieren müssen, weil ihr minderjähriges Kind gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, einen über die EO finanzierten Urlaub von 14 Wochen beziehen.
Er kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden und muss innerhalb von 18 Monaten bezogen werden, am Stück oder als Einzeltage. 80 % des Durchschnittslohns sind dabei gedeckt.
Noch ungenügend
Für die Unia gehen die Schritte in die richtige Richtung, reichen aber bei weitem nicht aus. Für eine echte Gleichstellung braucht es einen Vaterschafts- oder Elternurlaub, der diesen Namen verdient.
Zwei Wochen Urlaub für Väter sind selbstverständlich zu kurz, um einem Paar zu ermöglichen, die Hausarbeiten und Betreuungspflichten tatsächlich zu teilen und genügend Zeit mit dem Kind zu verbringen. Wie einschneidend die Ankunft eines Kindes für das Familienleben ist, wird mit einem solchen Urlaub nicht ernst genommen.
Auch der Urlaub für die Angehörigenbetreuung könnte weiter reichen und grosszügiger sein: Um der Realität der Eltern Rechnung zu tragen, sollten 5 Tage pro Krankheitsfall und mehr als 20 Wochen für Kinder mit schweren gesundheitlichen Problemen das Minimum sein.