In breve: il sindacato Unia

Come sindacato, svolgiamo un ruolo importante nel mondo del lavoro e abbiamo un'influenza diretta sulle condizioni di lavoro, sui salari e sul progresso sociale. Rappresentiamo le lavoratrici e i lavoratori e vogliamo condizioni di lavoro e salari equi. Inoltre, ci battiamo per una società più giusta in cui i bisogni sociali delle persone, piuttosto che il capitale, siano al centro.

Negoziamo contratti collettivi di lavoro (CCL) con associazioni di settore e/o datori di lavoro. Un CCL è sempre meglio della Legge sul lavoro. Rappresentiamo gli interessi delle lavoratrici e dei lavoratori e rispondiamo ai loro bisogni. I nostri associati sono la base del nostro lavoro. Unia è firmataria di circa 240 CCL nei settori dell'Edilizia, del Terziario, dell'Industria e dell’Artigianato. Ne beneficiano circa 1,2 milioni di lavoratori e lavoratrici in Svizzera.

Oltre al nostro impegno per CCL moderni, facciamo pressione per una legislazione sociale e politica avanzata. Lanciamo iniziative e campagne politiche e organizziamo associati e associate nelle loro aziende. Se necessario, facciamo sentire la nostra voce in strada.

Le nostre guide offrono informazioni chiare e consigli pratici su questioni relative al diritto del lavoro, alle assicurazioni sociali, alle molestie sessuali e molto altro ancora.

L'attualità di Unia

Unhaltbar: Politisch motivierter Entscheid im Sinne des Taxikartells

Die Unia kann sich nur über den heutigen Entscheid des Basler Zivilgerichtes wundern und empören. Das Zivilgericht hat ihr Gesuch für eine superprovisorische Verfügung gegen die KS Taxi AG mit einer fadenscheinigen Begründung abgelehnt, welche rechtlich nicht haltbar ist und das Verbandsklagerecht zum Papiertiger degradieren würde. Die Unia wird sich weiterhin für die Taxifahrer/innen einsetzen und das politisch motivierte Fehlurteil an das Appellationsgericht weiterziehen. Mit dem Gesuch hat die Unia verlangt, dass die Persönlichkeitsrechte der Fahrer/innen geschützt werden und die Taxis nicht mit der Ja-Propaganda, welche gegen die Interessen der Fahrer/innen gerichtet ist, herumfahren müssen.

Das Zivilgericht Basel-Stadt hat das Gesuch der Unia um superprovisorische Massnahmen gegen die Firma des Basler Taxikönigs Kurt Schaufelberger, die KS Taxi AG, abgelehnt. Es begründet seinen Entscheid mit «fehlender Aktivlegitimation». Mit dieser Begründung liegt das Gericht völlig daneben, die ZPO Art. 89 sagt klar, dass ein Verein in eigenem Namen für eine Personengruppe klagen kann, und die Bemerkungen zum Art. 89 erläutern, dass die Organisation für den Schutz einer Personengruppe nicht notwendig Mitglieder braucht. Also ist die Begründung des Zivilgerichtes falsch und fadenscheinig. Dieser Entscheid kann deshalb nur als politisch motiviert interpretiert werden, da auch das Gericht weiss, dass der Schaden nach der Abstimmung nicht mehr behoben werden kann. Das Gericht macht sich so zum willigen Gehilfen des Taxikartells.

Am Dienstag hatte die Gewerkschaft Unia beim Zivilgericht Basel-Stadt gegen die KS Taxi AG ein Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Massnahme eingereicht und verlangt, dass die Taxifahrer/innen an den Taxis keine Ja-Propaganda anbringen müssen. Dies widerspricht klar den Interessen der Taxichauffeure, verletzt ihre Persönlichkeitsrechte und die Meinungsäusserungsfreiheit. Zudem wird der Öffentlichkeit im Abstimmungskampf vorgaukelt, dass die Taxifahrerinnen und -fahrer für ein Ja einstehen würden.

Mehr Infos: www.neinzumtaxigesetz.ch

Für Rückfragen: Hansueli.Scheidegger@unia.ch

In veste di associata o associato di Unia, hai diritto al rimborso di gran parte del contributo professionale. Scopri come ottenere il rimborso.

Unhaltbar: Politisch motivierter Entscheid im Sinne des Taxikartells

Die Unia kann sich nur über den heutigen Entscheid des Basler Zivilgerichtes wundern und empören. Das Zivilgericht hat ihr Gesuch für eine superprovisorische Verfügung gegen die KS Taxi AG mit einer fadenscheinigen Begründung abgelehnt, welche rechtlich nicht haltbar ist und das Verbandsklagerecht zum Papiertiger degradieren würde. Die Unia wird sich weiterhin für die Taxifahrer/innen einsetzen und das politisch motivierte Fehlurteil an das Appellationsgericht weiterziehen. Mit dem Gesuch hat die Unia verlangt, dass die Persönlichkeitsrechte der Fahrer/innen geschützt werden und die Taxis nicht mit der Ja-Propaganda, welche gegen die Interessen der Fahrer/innen gerichtet ist, herumfahren müssen.

Das Zivilgericht Basel-Stadt hat das Gesuch der Unia um superprovisorische Massnahmen gegen die Firma des Basler Taxikönigs Kurt Schaufelberger, die KS Taxi AG, abgelehnt. Es begründet seinen Entscheid mit «fehlender Aktivlegitimation». Mit dieser Begründung liegt das Gericht völlig daneben, die ZPO Art. 89 sagt klar, dass ein Verein in eigenem Namen für eine Personengruppe klagen kann, und die Bemerkungen zum Art. 89 erläutern, dass die Organisation für den Schutz einer Personengruppe nicht notwendig Mitglieder braucht. Also ist die Begründung des Zivilgerichtes falsch und fadenscheinig. Dieser Entscheid kann deshalb nur als politisch motiviert interpretiert werden, da auch das Gericht weiss, dass der Schaden nach der Abstimmung nicht mehr behoben werden kann. Das Gericht macht sich so zum willigen Gehilfen des Taxikartells.

Am Dienstag hatte die Gewerkschaft Unia beim Zivilgericht Basel-Stadt gegen die KS Taxi AG ein Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Massnahme eingereicht und verlangt, dass die Taxifahrer/innen an den Taxis keine Ja-Propaganda anbringen müssen. Dies widerspricht klar den Interessen der Taxichauffeure, verletzt ihre Persönlichkeitsrechte und die Meinungsäusserungsfreiheit. Zudem wird der Öffentlichkeit im Abstimmungskampf vorgaukelt, dass die Taxifahrerinnen und -fahrer für ein Ja einstehen würden.

Mehr Infos: www.neinzumtaxigesetz.ch

Für Rückfragen: Hansueli.Scheidegger@unia.ch

Rischiate di perdere il lavoro, desiderate annunciarvi alla disoccupazione o volete sapere se avete diritto all’indennità di disoccupazione, all’indennità per lavoro ridotto o per intemperie?