Radikaler Abbau auf Kosten der Gesundheit der Arbeitnehmenden

Unter dem Deckmantel der «Flexibilität» baut die Wirtschaftskommission des Nationalrates den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden radikal ab. Mit einem Arbeitszeitrahmen von 17 Stunden, der Reduktion der Ruhezeit von 11 auf 9 Stunden mit möglichen Unterbrechungen und mit Sonntagsarbeit werden die Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten dramatisch sein. Arbeitsmediziner und Arbeitsinspektorate teilen diese Einschätzung. Die Unia fordert den Nationalrat auf, den katastrophalen Entscheid seiner Kommission zu korrigieren.

Heute hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) den Vernehmlassungsbericht zur Telearbeit-Vorlage zur Kenntnis genommen. Den Bedenken der grossen Mehrheit der Vernehmlassungs-Teilnehmenden, insbesondere der Gesellschaft für Arbeitsmedizin, der Universitäten Genf und Basel, des Fachverbandes Public Health sowie des Verbands der kantonalen Arbeitsinspektorate und der kantonalen Arbeitsmarktbehörden, hat sie keine Beachtung geschenkt. Im Gegenteil, sie hat die Vorlage ausgeweitet und gefährdet so die Gesundheit der Arbeitnehmenden, welche regelmässig oder auch nur gelegentlich Telearbeit leisten.

Radikale Verschlechterung der Arbeitsbedingungen

Unter dem Deckmantel der «Flexibilität» will die Kommission die Arbeitsbedingungen bei Telearbeit radikal verschlechtern. Arbeitnehmende, die einen Teil der Arbeit ausserhalb des Betriebs erledigen, müssten dem Arbeitgeber an 17 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen, ihre Ruhezeit würde auf 9 Stunden verkürzt und könnte auch noch unterbrochen werden, bewilligungsfreie Sonntagsarbeit würde eingeführt. Demnach könnte eine Pflegerin, die im Zug administrative Tätigkeiten erledigt, der Sicherheitsagent, der technisch von zu Hause aus ein Areal überwacht, oder ein Polier, der in einem Co-Workingspace organisatorische Arbeiten erledigt, nur noch 9 Stunden Ruhezeit haben und bewilligungsfreie Sonntagsarbeit leisten müssen.

 

Verheerende Folgen für die Gesundheit

Dass überlange Arbeitstage und zu kurze Ruhezeiten ein Gesundheitsrisiko darstellen, ist längst wissenschaftlich belegt. Trotzdem will die Kommission diese einseitige Liberalisierung des Arbeitsrechts auf Kosten der Arbeitnehmenden durchboxen. Die Vorlage ist Teil einer Kaskade von Vorstössen, die das Ziel des Abbaus von Schutzbestimmungen im Arbeitsgesetz verfolgen: Die Beschäftigten sollen den Arbeitgebern rund um die Uhr zur Verfügung stehen und je nach betrieblichen Bedürfnissen einsetzbar sein. Die Arbeitnehmenden wollen aber keine Verlängerung der Arbeitstage. Im Gegenteil, sie brauchen mehr echte Freizeit und besseren Schutz vor gesundheitlichen Risiken bei der Arbeit.

Die Unia hat grösste Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen dieser Abbauvorlage auf die Arbeitsbedingungen, insbesondere auf die Gesundheit und das Privatleben von Arbeitnehmenden mit Telearbeit. Sie erwartet vom Nationalrat, dass er den Fehlentscheid seiner Kommission korrigiert und diese verheerende Version einer Regelung der Telearbeit ablehnt.