2022 stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung, mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,55 Prozent, der Abbauvorlag AHV 21 zu. Diese sah vor, das Rentenalter der Frauen auf 65 zu erhöhen, um damit eine angebliche «Schieflage» der AHV zu verhindern. Dabei stützten sich die Befürworter der Vorlage massgeblich auf Zahlen, welche das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) veröffentlichte. Im Sommer stellte sich heraus, dass diese Zahlen die AHV-Ausgaben um mehrere Milliarden Franken falsch prognostizierten. Damit ist klar, dass das wichtigste und sozialste Vorsorgewerk auf sicheren Füssen steht, genauso wie die Gewerkschaften es immer gesagt hatten. Diese Irreführung im Abstimmungskampf sorgt in der Bevölkerung für berechtigte Wut und Empörung. Dagegen legten verschiedene Frauen Beschwerde ein, die von den Gewerkschaften unterstützt werden, darunter auch Silvia Locatelli, Regionalsekretärin der Unia Neuenburg.
Das Bundesgericht gewichtet die Rechtssicherheit höher als die ungenügende Rentensituation der Frauen. Obwohl Frauen tiefere Renten haben, wurde mit der Erhöhung des Rentenalters einseitig auf ihrem Rücken gespart. Darum hatte auch die Mehrheit der Frauen in der Abstimmung Nein gestimmt.
«Diese Entscheidung ist ein schwerer Schlag für die Frauen in der Schweiz. Denn Tatsache bleibt: Frauen werden um ein ganzes Jahr Rente betrogen. Und das in einem System, das sie ohnehin schon benachteiligt… Es braucht Lösungen, welche die Frauenrenten substanziell verbessern. Dafür werden wir uns als Gewerkschaften, aber auch in Bündnissen mit allen Verbündeten weiterhin engagieren», so Vania Alleva, Präsidentin der Unia in ihrer Rede vor dem Bundesgericht.
Die Unia ist vom mutlosen Entscheid des Gerichts enttäuscht. Nun fordern wir von Politik und Arbeitgeber konkrete Massnahmen: Gerechte Löhne für Frauen, die Anerkennung unbezahlter Sorgearbeit im Sozialversicherungssystem und die Schliessung der grossen Rentenlücke. Es ist höchste Zeit, dass diese Missstände beseitigt werden.