Schweiz wird wegen mangelndem Kündigungsschutz herabgestuft

Heute präsentiert der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) den neuen Index zur Gewerkschaftsfreiheit und zum Schutz der Arbeitsrechte an der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation IAO in Genf. Die Schweiz wird darin von Rang 2 (wiederholte Rechtsverletzungen) auf Rang 3 (regelmässige Rechtsverletzungen) herabgestuft. Wichtiger Grund für die Verschlechterung des Ratings ist, dass die Schweiz es aufs Neue versäumt hat, den unzureichenden Kündigungsschutz an die internationalen Verpflichtungen anzupassen.

Der Globale Rechtsindex bewertet Länder jährlich auf einer Skala von 1 bis 5 zur Einhaltung der Arbeitnehmendenrechte. In der letzten Berichtsperiode wurden in der Schweiz 21 Fälle von antigewerkschaftlichen Kündigungen dokumentiert. Die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein. Der unzureichende Schutz im Obligationenrecht vor solchen missbräuchlichen Kündigungen ist alarmierend. Die Schweiz versäumt es seit Jahren, diesen Missstand zu beheben, und die Anzahl Fälle gewerkschaftsfeindlicher Kündigungen bleibt konstant hoch. Das schlägt sich nun in der Abwertung im Bericht des IGB nieder.  

Verbesserung beim Kündigungsschutz 2023 gescheitert

Die Schweiz wird im IGB-Bericht zusammen mit zwölf anderen Ländern genannt, deren Bewertung sich verschlechtert hat: «Das Rating der Schweiz hat sich auf 3 verschlechtert, was regelmässige Arbeitnehmerrechtsverletzungen widerspiegelt.» Und weiter: «In der Schweiz, die von einem Rating von 2 auf 3 zurückfiel, ist ein Versuch von führenden Gewerkschafter*innen um einen besseren Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen gescheitert, als der Bundesrat im Dezember 2023 eine Schlichtung ausgesetzt hat.»

Diese tripartite Mediation wurde im Jahr 2019 vom Bundesrat zwischen den Sozialpartnern einberufen, mit dem Ziel, den Kündigungsschutz in der Schweiz den internationalen Verpflichtungen anzupassen. Doch im letzten Dezember verkündete der Bundesrat die «Sistierung», ohne dass Ergebnisse erzielt wurden. Deshalb engagiert sich die Unia nun gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund für die Vorbereitung einer Volksinitiative, um einen effektiven Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen zu gewährleisten.

Treffen mit dem Bundesrat gefordert

Arbeitnehmende, die sich für ihre Kolleg:innen engagieren, können von ihren Arbeitgebern viel zu einfach und ohne Konsequenzen rausgeschmissen werden. Dies hat für die betroffenen Personen schwerwiegende wirtschaftliche und psychologische Folgen. Deshalb hat die Unia Bundesrat Parmelin zu einem Treffen mit Betroffenen von missbräuchlichen Kündigungen aufgefordert. Die Stimme der betroffenen Arbeitnehmenden muss direkt bei den Entscheidungsträgern Gehör finden. Ein Dialog ist notwendig, um die aktuellen Missstände zu adressieren.