Noch immer verdient die Hälfte aller berufstätigen Frauen weniger als 4126 Franken. Gleichzeitig leisten Frauen weiterhin den Grossteil der Betreuungsarbeit und büssen dadurch an Lohn ein. Zahlreiche Frauen erleben bei der Arbeit, zuhause und in der Öffentlichkeit sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung.
Viele Beschäftigte im Gastgewerbe leiden unter der Teuerung. Zwar wurden die Mindestlöhne im Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) in den letzten beiden Jahren an die Inflation angepasst. Doch all jene, die mehr als den Mindestlohn verdienen, haben keine automatische Erhöhung bekommen. Eine Online-Umfrage der Unia bei Beschäftigten im Gastgewerbe zeigt: Drei Viertel der Befragten haben 2024 keine Lohnerhöhung gekriegt. Aufgrund der immer noch hohen Jahresteuerung erleiden sie Einkommenseinbussen. Deshalb fordert die Unia die Betriebe im Gastgewerbe auf, alle Löhne entsprechend zu erhöhen.
Am heutigen 8. März, dem internationalen Tag der Frauenrechte, finden in der ganzen Schweiz Strassenaktionen von Beschäftigten im Gastgewerbe statt. Sie verlangen nicht nur höhere Löhne, sondern auch bessere Arbeitsbedingungen, Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, eine rechtzeitige Arbeitsplanung, ein Ende der Arbeit auf Abruf und mehr Kontrollen, damit Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Gerade in dieser Branche, in der viele Frauen arbeiten, herrscht in all diesen Bereichen grosser Handlungsbedarf. In mehreren Städten nehmen die Mitglieder der Unia auch an den Aktionen und Demonstrationen zum 8. März teil.
Gemeinsam mit Frauen und Männern aus dem Gastgewerbe lanciert die Unia heute eine Kampagne zur Sensibilisierung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – ein leider immer noch weit verbreitetes Übel. Mit Flugblättern und einem Sticker-Set, das den Arbeitsplatz zur «belästigungsfreien Zone» erklärt, werden Unia-Mitglieder in den nächsten Wochen in den Betrieben unterwegs sein. Die Sticker können auch online bestellt werden. Die Unia sucht auch die Zusammenarbeit mit den Partnern des L-GAV resp. mit den Arbeitgeberverbänden, da der Schutz der Angestellten gegen Belästigung in die Verantwortung der Arbeitgeber fällt.