Smood geht antidemokratisch vor und verstösst gegen die Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer:innen
Zahlreiche rechtliche und demokratische Probleme überschatten die Einführung des neuen GAV, den Smood am vergangenen Donnerstag öffentlich gemacht hat. Der GAV wurde mit einer vom Arbeitgeber ausgesuchten Minderheitsgewerkschaft abgeschlossen. Dieses Vorgehen verstösst gegen die Koalitionsfreiheit und das Recht auf GAV-Verhandlungen, beides demokratische Rechte, die in der Bundesverfassung und in den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation garantiert sind.
Eine Konsultation im Schnellverfahren
Die Arbeitnehmer:innen von Smood wurden, obwohl sie die Hauptbetroffenen sind, zu keinem Zeitpunkt über die GAV-Verhandlungen informiert. Sie hatten nur 24 Stunden Zeit, um sich über eine vom Arbeitgeber kontrollierte App mit «Ja» oder «Nein» zu einem komplexen Rechtstext zu äussern. Rückfragen waren nicht möglich. Damit wurde ihr Recht auf freie Meinungsäusserung eingeschränkt, denn unter solchen Bedingungen ist es unmöglich, sich eine Meinung zu bilden, mit Kolleg:innen zu diskutieren oder Versammlungen abzuhalten. Das Komitee der Smood-Kurier:innen und die Unia forderten deshalb eine Verlängerung der Konsultationsfrist bis Ende Juni, um einen vom Arbeitgeber unabhängigen Prozess durchführen zu können (siehe Schreiben unten). Doch wieder einmal wurden die Forderungen der Belegschaft von Smood ignoriert, obwohl sich das Unternehmen damit brüstet, ein Akteur der «sozial vorbildlichen Uberisierung» geworden zu sein.
Ein Alibi-GAV mit unklaren Formulierungen
Der GAV weist in mehreren zentralen Punkten Unklarheiten auf. Es wird nicht ersichtlich, wie die Bestimmungen angewendet werden sollen. Das betrifft die Entschädigung der Kosten für die Benutzung des Privatfahrzeugs oder die Absicherung im Krankheitsfall. Anzufügen ist, dass der festgeschriebene Lohn von 23 Franken pro Stunde (inkl. Ferien und Feiertage) keine Verbesserung zu heute darstellt. Weiter schreibt der GAV ein ultraflexibles Arbeitszeitmodell vor, das die Abwälzung des unternehmerischen Risikos auf die Arbeitnehmer:innen erleichtert. Zudem übergeht der Smood-GAV die Bestimmungen des allgemeinverbindlichen L-GAV des Gastgewerbes, der bei Smood als Essenslieferant zur Anwendung kommt. Dasselbe trifft auf die Empfehlungen der Kammer für kollektive Arbeitsbeziehungen, der Genfer Schlichtungsstelle, zu. Diese wurde im Dezember letzten Jahres zur Beilegung des Konflikts eingeschaltet.
Der GAV ist nicht mehr als Social-Washing
Alles deutet darauf hin, dass die Arbeitnehmer:innen und der GAV Gegenstand eines Social-Washing-Manövers von Smood geworden sind. Das Unternehmen versucht damit unter allen Umständen, sein Image aufzubessern. Das wird jedoch weder ausreichen, um die Belegschaft zum Schweigen zu bringen, noch um die laufenden Konflikte zu lösen. Mit Hilfe der Unia haben bereits mehrere Beschäftigte in mehreren Kantonen Klagen zur Rückzahlung von Lohn- und Spesenrückständen gegen Smood eingereicht. Zudem sind Verfahren des Arbeitsinspektorats und der paritätischen Kommissionen im Rahmen von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen im Gange. Die Unia wird ihren Kampf an der Seite der Smood-Angestellten und anderer Plattformarbeiter:innen fortsetzen, damit ihre Rechte respektiert werden.