Die verletzlichsten Arbeitnehmenden müssen geschützt werden
Der Bundesrat hat ein umfangreiches Massnahmenpaket beschlossen, um Kündigungen zu verhindern, die Arbeitsplätze zu schützen und die Löhne zu sichern: unter anderem durch den erleichterten Zugang zu Kurzarbeit oder spezifische Massnahmen für Selbständige. Wir begrüssen diese Massnahmen, bedauern aber, dass bis heute nichts für die Arbeitnehmenden in der Hauswirtschaft vorgesehen wurde, für die die Corona-Krise gleichzeitig auch eine schwere wirtschaftliche Krise bedeutet. Dies, obwohl Bundesrat Parmelin letzte Woche einen Ad-hoc-Plan für Hausangestellte angekündigt hat. Die unterzeichnenden Organisationen rufen dazu auf, diese Kategorie von Arbeitnehmenden nicht zu vergessen! Für sie wird diese Situation schwerwiegende Folgen haben, da sich ihre bereits vorher sehr beschränkten finanziellen Mittel plötzlich in Nichts auflösen.
Wesentliche Aufgaben
Diese Menschen erfüllen wesentliche Aufgaben für das Funktionieren der Gesellschaft: Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung, Betreuung von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung, etc. All diese Aufgaben werden mehrheitlich von Migrantinnen geleistet, die von Privathaushalten beschäftigt werden. In der aktuellen Situation mit den Ausgangsbeschränkungen, der Angst vor dem Unbekannten oder vor dem realen Ansteckungsrisiko erhalten viele von ihnen keine Arbeit mehr. Sie sind also ohne Einkommen, da ihre Arbeitgeber keinen Lohn zahlen wollen oder können.
Katastrophen verhindern
Die Hauswirtschaftsbranche zeichnet sich durch Prekarität aus: niedrige Löhne, unsichere Anstellungen, mehrere Arbeitgeber, fehlende oder lückenhafte Sozialversicherung, vielfach unsichere Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen prägen ihren Alltag. Die Schweiz darf diese für unser Wirtschafts- und Sozialsystem unerlässlichen Arbeitnehmenden nicht vergessen. Es müssen die notwendigen Massnahmen getroffen werden, um finanzielle Härtefälle und familiäre Notlagen zu verhindern.
Für wirtschaftliche Sofortmassnahmen …
Die Unia, der VPOD und das HEKS rufen deshalb den Bundesrat dringend dazu auf, diesen Arbeitskräften Zugang zu den Sofortmassnahmen zum Ausgleich von Lohnausfällen zu verschaffen und zwar ohne jegliche Diskriminierung, wirksam, schnell, unbürokratisch und unter Berücksichtigung der strukturellen Probleme der Branche. Dies in Ergänzung zur Unterstützung, die die Kantone möglicherweise für diese Kategorie von Arbeitnehmenden beschliessen.
… aber auch einen geeigneten Schutz
Neben der Frage des wirtschaftlichen Überlebens ist auch die Frage des Gesundheitsschutz dieser teils angemeldeten, oft aber auch nicht registrierten Arbeitnehmenden ungelöst. Sie müssen sich ebenfalls schützen können, indem sie Zugang zu den nötigen Informationen und Schutzmaterialien erhalten. Zudem müssen sie, sofern sie zu der Gruppe der gefährdeten Personen gehören, bei vollem Lohn zu Hause bleiben können. Bund und Kantone müssen sicherstellen, dass Privathaushalte ihre Verantwortung als Arbeitgeber wahrnehmen.