Zwingendes Lohnschutzpaket

Das heute vom Bundesrat kommunizierte innenpolitische Lohnschutzpaket zeigt die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Schutzes der Löhne in der Schweiz auf. Es braucht dieses Paket, um reale Rückschritte beim Lohnschutz im Abkommen mit der EU zu kompensieren. Der Vorschlag ist das Resultat intensiver Arbeiten der Sozialpartner, der Kantone und der zuständigen Verwaltungsstellen. Entscheidend ist nun, dass das Parlament das gesamte Lohnschutzpaket zusammen mit dem aussenpolitischen Vertragswerk mit der EU verabschiedet. Die Gewerkschaft Unia wird nach der parlamentarischen Beratung eine abschliessende Beurteilung vornehmen und die Position zum Abkommen mit der EU festlegen.

Die heute vom Bundesrat kommunizierten innenpolitischen Massnahmen zur Sicherstellung des Lohnschutzes in der Schweiz zeigen, dass erstens Rückschritte für den Lohnschutz im Verhandlungsergebnis mit der EU von allen Beteiligten anerkannt werden. Und zweitens haben sich Gewerkschaften, Arbeitgeber, die Kantone und der Bund nach intensiven Verhandlungen auf einen Minimalkonsens verständigt, wie die Rückschritte kompensiert werden können. Wenn das Parlament dieses wichtige Resultat als Gesamtpaket übernimmt und die notwendigen Gesetzesänderungen beschliesst, gibt es eine reale Chance, dass die Sozialpartner den ausgehandelten Vertrag mit den innenpolitischen Lohnschutzmassnahmen unterstützen.

Ohne Lohnschutz kein Abkommen mit der EU

Für die Gewerkschaft Unia ist ein geregeltes Verhältnis mit der Europäischen Union zusammen mit der Sicherung des Lohnschutzes zentral. Das verhandelte Abkommen hat offensichtlich erhebliche Risiken für die Arbeitsbedingungen in der Schweiz, welche mit vorliegendem Massnahmenpaket zwingend korrigiert werden müssen. Dabei sind die Personenfreizügigkeit und gleiche Rechte für alle Beschäftigten («gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort») von zentraler Bedeutung für die Arbeitnehmenden.

Hände weg vom Sozialpartner-Paket

Das vorliegende Paket bringt unter anderem eine Beschleunigung des Meldeverfahrens, verbindliche Massnahmen, dass die öffentliche Hand Aufträge an korrekte Firmen vergibt, eine Erweiterung der Solidarhaftung sowie eine Absicherung der Dienstleistungssperre und der aktuellen Spesenregelung im Entsendegesetz. Zudem wird die Gesetzgebung zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVE) an die heutige Realität (mehr Subunternehmen, mehr Kleinstbetriebe) angepasst. Dies mit dem Ziel, Gesamtarbeitsverträge und sozialpartnerschaftliche Lösungen abzusichern, die als Grundlage für den Lohnschutz notwendig sind.

Bewegung beim Kündigungsschutz

In den Verhandlungen der letzten Wochen gab es auch in Bezug auf die von der ILO in der Schweiz geforderte Verbesserung des Kündigungsschutzes Fortschritte. Der Bundesrat ist bereit, minimale Verbesserungen zu machen. Diese Verbesserungen gehen zwar in die richtige Richtung und sind auch wichtig, sie decken aber nicht alle Forderungen der Gewerkschaft Unia ab.


Entscheidend ist nun, dass das Parlament das innenpolitische Sozialpartner-Paket zusammen mit dem aussenpolitischen Vertragswerk mit der EU verbindet und ohne inhaltliche Abstriche verabschiedet. Die Gewerkschaft Unia wird die abschliessende Beurteilung aufgrund der Parlamentsbeschlüsse vornehmen.