Die Unia fordert bessere Arbeitsbedingungen und faire Finanzierung in der Pflege

Die Pflegeinitiative, die am 28. November 2021 von 61 Prozent der Stimmbevölkerung Zustimmung erhielt, erreicht nun die zweite Umsetzungsphase. Nach der Förderung der Ausbildung rücken nun verbesserte Arbeitsbedingungen in den Fokus. Die Gewerkschaft Unia hat im Rahmen einer kollektiven Vernehmlassung intensiv mit Pflegenden über den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) diskutiert. Die Ergebnisse sind eindeutig: Die Arbeitsbedingungen müssen dringend verbessert und die Pflegeleistungen fair finanziert werden.

Der Entwurf des neuen Gesetzes soll hauptsächlich die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern und die Sozialpartnerschaft und Gesamtarbeitsverträge (GAV) fördern. Unter anderem reduziert der Gesetzesentwurf die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden – ein wichtiger Schritt angesichts der hohen körperlichen und psychischen Belastungen in der Pflege.

Direktbetroffene äussern sich zur Vernehmlassung

Die Unia hat für die Vernehmlassungen direkt mit Pflegenden diskutiert und ihre Änderungsvorschläge in die Antwort aufgenommen. Dazu fanden schweizweit 20 Gruppendiskussionen mit insgesamt rund 100 Pflegenden statt. Rückmeldungen der Pflegenden zeigen, dass sie die Massnahmen begrüssen, aber weitere Verbesserungen fordern: Beispielsweise sollen Überstunden auch dann mit einem Zuschlag von 25 Prozent kompensiert werden, wenn sie nicht finanziell abgegolten, sondern durch Freizeit ausgeglichen werden. Dies spiegelt die zusätzliche Belastung wider, die Überstunden mit sich bringen. 

Ein weiteres wichtiges Anliegen der Pflegenden ist die Planungssicherheit bei Dienstplänen. Der Entwurf sieht vor, dass der Arbeitgeber Dienstpläne künftig mindestens vier Wochen im Voraus erstellen muss. Zudem sollen Pflegende, die ausserhalb ihrer geplanten Schichten einspringen, einen Zuschlag von 25 bis 50 Prozent erhalten.

Gesamtarbeitsverträge müssen die Arbeitsbedingungen verbessern

Weiter sieht der Entwurf vor, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften über Gesamtarbeitsverträge verhandeln müssen und schlägt zwei Varianten vor. Die Unia lehnt jedoch die Variante entschieden ab, bei der einzelne Bestimmungen des Gesetzes durch Gesamtarbeitsverträge unterschritten werden könnten. Das Gesetz muss immer als Mindeststandard für alle Pflegenden gelten, und kann mit Gesamtarbeitsverträgen verbessert werden.

Fehlende Regelungen zu Stellenschlüssel und Pflegefinanzierung

Trotz positiver Ansätze weist der Entwurf Lücken auf. Um zu verhindern, dass Pflegende den Beruf vorzeitig verlassen – derzeit betrifft das bis zu 45 Prozent – sind weitere Verbesserungen nötig. Weiterhin fehlt eine Regelung für verbindliche Stellenschlüssel, also die Anzahl von Pflegenden pro Patient:in oder Bewohner:in. Diese Massnahme wäre notwendig, um die Arbeitsbelastung zu senken und die Qualität der Pflege zu sichern.

Zudem bleibt die Finanzierung der Pflegeleistungen ungelöst. Trotz der Forderung der Pflegeinitiative nach einer angemessenen Vergütung von Pflegeleistungen ist die Finanzierung in der Schweiz nach wie vor unzureichend. Dies führt zu finanziellen Engpässen in Spitälern und Pflegeheimen, was wiederum zu Stellenabbau und Arbeitsverdichtung führt. Die Unia fordert den Bund und Kantone auf, hier endlich aktiv zu werden und die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen – ohne diese Last auf die Prämienzahler:innen abzuwälzen.