Auf dem richtigen Weg zu fairen Arbeitsbedingungen für das Reinigungspersonal

Am 1. Juli 2004 ist der erste allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Angestellten der Reinigungsbranche in der Deutschschweiz in Kraft getreten. Die Gewerkschaften Unia, VPOD und Syna schlossen damals mit dem Arbeitgeberverband Allpura diese Vereinbarung mit dem erklärten Ziel ab, die prekären Arbeits- und Anstellungsbedingungen in der Branche sukzessive zu verbessern und die Aus- und Weiterbildung zu fördern. Die Bilanz nach 20 Jahren fällt positiv aus, aber das Verbesserungspotenzial auf dem Weg zu fairen Arbeitsbedingungen ist weiterhin sehr gross.

Die Reinigungsbranche ist stark fragmentiert und unübersichtlich. Nebst einigen wenigen grösseren und grossen Unternehmen ist sie geprägt durch unzählige Klein- und Kleinstbetriebe mit wenigen Angestellten. Hinzu kommt, dass viele der über 65’000 Angestellten in der Deutschschweiz teilzeitarbeitende Frauen mit Migrationshintergrund sind.

Als vor zwanzig Jahren die Gewerkschaften Unia, VPOD und Syna zusammen mit dem Arbeitgeberverband Allpura den ersten allgemeinverbindlichen GAV aushandeln und abschliessen konnten, war das ein wichtiger Meilenstein zur besseren Regulierung und Weiterentwicklung der Reinigungsbranche. Damals waren nicht nur die Branchenlöhne sehr niedrig, sondern auch die Arbeitsbedingungen prekär und der Schutz und die Rechte der Angestellten wurden kaum gewährleistet.

Wichtige Verbesserungen erreicht

Auf der Basis des GAV von 2004 verbesserten die Vertragspartner:innen in den vergangenen Jahren die Arbeitsbedingungen sukzessive und entwickelten den bestehenden GAV:

  • Der GAV gilt heute sowohl für die grossen als auch die kleinen Unternehmen (ab fünf Mitarbeitenden). Aber auch Kleinstbetriebe mit weniger Angestellten müssen wesentliche Bestimmungen des GAV zwingend anwenden (Lohn, Feiertage, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft).
  • Der GAV legt verbindliche Mindestlöhne je nach Lohnkategorie fest, die von allen Unternehmen eingehalten werden müssen. Doch nach wie vor werden bei 50 Prozent der Kontrollen durch die Paritätische Kommission in den Reinigungsfirmen Verstösse gegen Arbeits- und/oder Lohnbestimmungen festgestellt.
  • Die Mindestlöhne wurden seit 2004 um über 35 Prozent angehoben, so dass heute der niedrigste Lohn der Branche bei einem Stundenlohn von 20.80 Franken oder einem Monatslohn von 3785.60 Franken liegt. Dieser Stunden- oder Monatslohn zeigt aber auch, dass weiterhin ein grosser Handlungsbedarf besteht, um den Mitarbeitenden der Reinigungsbranche einen Lohn zum Leben zuzusichern.
  • Angestellte, die länger als drei Monate in einem Betrieb arbeiten, haben ein Anrecht auf einen 13. Monatslohn.
  • Der bezahlte Mutterschaftsurlaub dauert 16 Wochen und liegt somit zwei Wochen über der gesetzlichen Vorgabe.
  • Allen Mitarbeitenden des Reinigungsgewerbes stehen Feiertags- und Ferienentschädigungen zu. Arbeitnehmende ab 50 Jahren und mindestens fünf Dienstjahren haben Anspruch auf eine zusätzliche Woche Ferien.
  • Die gesamte Zeit, in welcher die Mitarbeitenden den Arbeitgebenden zur Verfügung stehen, muss als Arbeitszeit erfasst und bezahlt werden. Abmachungen, dass pro Zimmer oder Gebäude eine bestimmte Zeit zur Verfügung steht, sind nicht zulässig.
  • Auch die Reisezeit von einem Standort zum anderen muss als Arbeitszeit erfasst und bezahlt werden. Zudem besteht in bestimmten Fällen auch ein Anrecht auf eine Mittagsentschädigung.
  • Die Arbeitnehmenden in der Reinigungsbranche haben Zugang zu verschiedenen Weiterbildungs- und Sprachkursen. Die Paritätische Kommission der Reinigung in der Deutschschweiz bietet zudem einen kostenlosen GAV-Lehrgang an, in welchem fachliche Kenntnisse vermittelt werden. Absolvent:innen dieser Kurse erhalten mehr Lohn.

Positive Bilanz – aber weiterhin grosser Handlungsbedarf

Die Gewerkschaften ziehen heute eine positive Bilanz und betonen, dass der GAV Reinigung ein gutes Beispiel dafür ist, dass prekäre Branchen dank einer zukunftsgerichteten Strategie und einer fortschrittlichen Vertragspartnerschaft wesentlich entwickelt werden können. Bessere Arbeitsbedingungen und die Förderung Weiterbildung sind entscheidende Faktoren, um die Zufriedenheit des Personals und damit auch die Qualität der Dienstleistung zu fördern. Davon profitieren alle: die Angestellten, die Unternehmen und die Kundschaft.

Die hohen Verstossquoten gegen die allgemeinverbindlichen Lohn-, Arbeits- und Anstellungsbedingungen zeigen auch auf, dass die Paritätischen Kommissionen eine wichtige Rolle in der Durchsetzung des GAV einnehmen. Deshalb sind die Kontrollen in der Branche sehr wichtig und müssen immer weiter ausgebaut werden.

Reinigungsarbeit aufwerten!

Der aktuelle GAV läuft Ende 2025 aus. Die Neuverhandlungen sollen – wie bereits angeführt – für weitere Verbesserungen für die Arbeitsbedingungen und die Rechte der Reinigungsangestellten genutzt werden. Trotz einer beachtlichen Lohnentwicklung seit der Einführung des GAV sind die Branchenlöhne immer noch zu tief. Die Arbeit in der Reinigung ist körperlich sehr anstrengend und setzt eine Vielzahl von Fertigkeiten und Kenntnissen voraus. Nach wie vor sind jedoch viele Kund:innen nicht bereit, die wichtige Arbeit der Reinigungsangestellten angemessen zu entlöhnen. Die Arbeit in der Reinigungsbranche muss insgesamt aufgewertet werden. Die Reinigungsangestellten fordern weitere substanzielle Lohnfortschritte, damit sie von ihrem Lohn gut leben können.

 

Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaften Unia, VPOD und Syna