Die Schweiz muss mehr tun, um den Menschenhandel zu bekämpfen!
Wenig überraschend weist der dritte GRETA-Evaluierungsbericht auf die Defizite bei der Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz hin. Die Ausbeutung von Menschen, die Opfer von Menschenhandel sind, ist in der Schweiz Realität und es besteht Handlungsbedarf!
Skandalöse Situation in der Schweiz: Ausbeutung ist eine Realität
Das Phänomen ist bekannt: Kriminelle Arbeitgeber missbrauchen die sozioökonomische Verwundbarkeit von Menschen, indem sie sie mit dem Ziel anwerben, ihre Arbeitskraft auszubeuten. Mit unlauteren oder gar mafiösen Mitteln zerstören die Täter Menschenleben und erzielen gigantische Profite. Betrug, Täuschung, keine oder lächerlich tiefe Löhne, Isolation – jedes Mittel ist ihnen recht, um aus den Arbeiter:innen Profit zu schlagen! Nur sehr wenige Täter werden verfolgt und verurteilt; zu viele Opfer werden weder identifiziert noch unterstützt und erfahren keine Gerechtigkeit.
Schutz der betroffenen Arbeitnehmenden
Die Unia handelt: Die Gewerkschaft war an der Arbeit am Alternativbericht beteiligt, der von der Schweizer Plattform gegen Menschenhandel verfasst wurde. Die Plattform setzt sich aus den zuständigen Fachorganisationen zusammen. Die Erkenntnisse flossen auch in die Erstellung des GRETA-Berichts ein.
Ebenso engagiert sich die Unia aktiv im Rahmen des 3. Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel. Sie sensibilisiert, informiert und schult ihre Mitglieder, Jurist:innen und Gewerkschaftssekretär:innen.
Verbesserungen sind notwendig
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Situation zu verbessern: Stärkung der Strafprozessinstrumente und ihrer Anwendung; effektiver Schutz; Zugang zu Aufenthalt und Sicherheit in der Schweiz für Opfer und Zeugen während der Ermittlungen, während und nach dem Prozess; Wiedergutmachung innerhalb einer angemessenen Frist; Kampf gegen undurchsichtige Subunternehmerketten; sowie Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten.
Die Unia begrüsst insbesondere, dass GRETA die Schweiz auffordert, das Opferhilfegesetz anzupassen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmende für ausstehende Löhne entschädigt werden, unabhängig davon, ob sie über eine angemessene Arbeits- und/oder Aufenthaltsgenehmigung verfügen, und dass die rechtlichen Bestimmungen über die Haftung juristischer Personen effektiv durchgesetzt werden.
Es liegt an den Arbeitgeberverbänden, dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden, ihren politischen Willen zu beweisen, Menschenhandel auf ihrem Gebiet nicht zu tolerieren und den Schutz der Opfer in allen Branchen und in der ganzen Schweiz ausnahmslos ins Zentrum ihrer Bemühungen zu stellen.