Löhne verbessern und Dumping bekämpfen: Zukunftsfähiges Westschweizer Ausbaugewerbe
Nach intensiven Verhandlungen einigten sich die Gewerkschaften Unia und Syna mit den Arbeitgeberverbänden des Ausbaugewerbes der Westschweiz auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Zu den Arbeitgeberverbänden gehören unter anderem die Fédération romande des entreprises de charpenterie, d'ébénisterie et menuiserie (FRECEM) und die Fédération suisse romande des entreprises de plâtrerie-peinture (FREPP). Der GAV tritt am 1. Januar 2024 für die Dauer von vier Jahren in Kraft.
Höhere Real- und Mindestlöhne
Ab dem 1. Januar 2024 steigen die Reallöhne der rund 25'900 Beschäftigten um 125 Franken pro Monat. Danach erfolgt eine automatische jährliche Anpassung der Löhne bis zu einer Inflationsrate von 1,5 Prozent. Ungeachtet der Teuerung wird auch ein zusätzlicher Anteil in Form einer Reallohnerhöhung gewährt. Sollte die Inflation 1,5 Prozent überschreiten, werden neue Lohnverhandlungen durchgeführt. Während der Laufzeit des Gesamtarbeitsvertrags steigen auch die Mindestlöhne kontinuierlich an, bis sie schliesslich für qualifizierte Arbeitnehmende 5509 Franken pro Monat und für Ungelernte 5068 Franken pro Monat erreichen.
Berufe im Ausbaugewerbes aufwerten und Lohndumping bekämpfen
Die Aufwertung verfolgt zwei Ziele: die Steigerung der Attraktivität der Berufe des Westschweizer Ausbaugewerbes, sowie die Umsetzung einer Preispolitik zum Wohl aller Beteiligten.
Es geht also darum, die negativen Auswirkungen des Preiskampfs einzudämmen, den die Generalunternehmungen oft auf Kosten der Geschäftsfinanzen, Bauqualität und Arbeitsbedingungen anheizen. Die Vertragspartner haben sich auf eine Klausel zur Begrenzung der Subunternehmer-Ketten geeinigt, da diese ein Haupttreiber für die bestehenden Missstände sind. Die Arbeitgeberorganisationen und die Gewerkschaften erwarten nun vom SECO, dass es die Einführung einer solchen Klausel nicht wie in der Vergangenheit verweigert. Eine solche Verweigerung würde auf Kosten ihrer bewährten Sozialpartnerschaft erfolgen und die Marktgegebenheiten verkennen.
Bessere Arbeitszeitgestaltung
Der GAV-SOR wurde in weiteren Punkten angepasst. Den Unternehmen wird mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung eingeräumt, um saisonale Spitzen abzufangen. Im Gegenzug können die Arbeitnehmenden entsprechend ihren Bedürfnissen wählen, wie sie die Hälfte ihres Überstundensaldos in Zeit oder Geld kompensieren möchten.
Moderne und attraktive Arbeitsbedingungen zu einem fairen Preis
Schliesslich werden die Vertragspartner eine gemeinsame Sensibilisierungskampagne über die Auswirkungen des unlauteren Wettbewerbs lancieren. Denn der unlautere Wettbewerb beeinflusst die Preise auf Kosten der guten Arbeitsausführung sowie der Gesundheit, der Sicherheit und der Hygiene auf den Baustellen. Die Voraussetzungen für die Auftragsvergabe müssen fair sein und die garantierten Arbeitsbedingungen für Unternehmen und Arbeitnehmende berücksichtigen. Den Letzteren müssen, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, saubere und geheizte Pausenräumen, saubere Sanitäranlagen und geeignete Hebe- und Tragehilfen zur Verfügung stehen. Auch die Architekten und Bauherren haben ihren Beitrag zu leisten.
Gemeinsame Medienmitteilung der Vereinigung der Arbeitgeberverbände des Ausbaugewerbes Westschweiz und der Gewerkschaften Unia und Syna