Das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts vom 23. April 2020 (die ausführliche Begründung datiert vom 10. September 2020) hält fest, dass Uber Arbeitgeber ist. Ein ehemaliger Uber-Fahrer, der auch Unia-Mitglied ist, erhielt eine Entschädigung zugesprochen, weil ihm ungerechtfertigt gekündigt wurde. Rémy Wyler, Anwalt des Fahrers, bestätigt, dass Uber auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet hat und damit die Entscheidung des Gerichts akzeptiert. Die Bedeutung des Urteils geht weit über den individuellen Fall hinaus: Das Gericht wertet die Beziehung des Fahrers zu Uber (bzw. zur Tochtergesellschaft Rasier Operations B.V.) als Arbeitsvertrag. Da sämtliche Uber-Fahrer:innen zu denselben Bedingungen arbeiten und über dieselbe App ihre Anweisungen erhalten, ist diese Beurteilung verallgemeinerbar.
Dennoch weigert sich Uber weiterhin, seine Arbeitgeberpflichten wahrzunehmen. Die Fahrer:innen erhalten immer noch nicht den Lohn, der ihnen zusteht. Uber zahlt ihnen keinen Auslageersatz für private Autos und Handys, die für die Arbeit genutzt werden, und keine Ferien – das ist illegal. Uber meldet seine Angestellten auch nicht bei den obligatorischen Versicherungen an (AHV, berufliche Vorsorge, UV, ALV, usw.) – auch das ist ein Straftatbestand.
Jetzt muss Schluss sein mit den Ausreden der meisten kantonalen Behörden, die bisher immer darauf verwiesen haben, es gebe noch kein rechtkräftiges Urteil in der Frage der Anstellungsverhältnisse bei Uber. Die kantonalen Arbeitsämter sind verpflichtet, das Arbeitsgesetz durchzusetzen; ihre Kontrollorgane müssen, die Einhaltung bei den Unternehmen überprüfen. Weigert sich ein Arbeitgeber, sich den gesetzlichen Vorschriften zu fügen, muss er sanktioniert werden. Dass aktives Handeln der Kantone der richtige Weg ist, zeigt auch ein neues Urteil des Genfer Kantonsgerichts, das am vergangenen Mittwoch publik wurde. Es stützt einen Entscheid der Kantonsregierung, Uber generell als Arbeitgeber zu behandeln und den Dienst zu verbieten, wenn Uber sich nicht an die Regeln hält.
Es geht hierbei nicht nur um rechtsstaatliche Prinzipien, sondern für die Uber-Fahrer:innen auch um viel Geld. Nach Berechnungen der Unia schuldet Uber seinen mehreren Tausend Fahrer/innen in der Schweiz für die Periode 2013-2020 mehrere Hundert Millionen Franken. Diese stehen den Uber-Angestellten auch rückwirkend zu. Die Unia erwartet, dass Uber unverzüglich allen aktuellen und ehemaligen Fahrer:innen Löhne, Auslageersatz und Ferienansprüche rückwirkend vergütet und die Beiträge für die Sozialversicherungen nachbezahlt.