Die beiden ergänzenden Initiativen für einen Waadtländer Mindestlohn ergänzen einander: Die erste will den Grundsatz eines kantonalen Mindestlohns in der Waadtländer Kantonsverfassung verankern, die zweite sieht ein neues Gesetz mit einem obligatorischen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde vor. Damit wollen die Initiant:innen eine lange Übergangszeit bei einer Annahme an der Urne vermeiden, denn es besteht dringender Handlungsbedarf.
Im Kanton Waadt arbeiten fast 10 Prozent der Beschäftigten zu Niedriglöhnen und knapp 8 Prozent gehören zur Kategorie der Working Poor.
Tieflöhne werden vor allem in Berufen bezahlt, in denen mehrheitlich Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund arbeiten, wie z.B. in der Lebensmittel- und Fertigungsindustrie, im Reinigungsgewerbe, bei persönlichen Dienstleistungen oder in der Hotellerie und im Gastgewerbe.
Das ist nicht akzeptabel, denn alle Beschäftigten sollten von ihrer Arbeit leben können.
Der Mindestlohn wird somit nicht nur einen Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten. Er wird auch die Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen verringern und sich positiv auf die Integration und Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationshintergrund auswirken.
Die Löhne stehen derzeit durch die Teuerung und die Versuche der Arbeitgeber, die von der Bevölkerung bereits akzeptierten kantonalen Mindestlöhne im Parlament zu sabotieren, unter Druck.
Die Waadtländer Mindestlohninitiative ist Teil einer landesweiten Anstrengung zur Verteidigung der Kaufkraft der Beschäftigten.
Nachdem eine erste kantonale Initiative 2011 knapp abgelehnt wurde, hat der Kanton Waadt gute Aussichten, sich den Kantonen Genf, Neuenburg, Jura, Basel-Stadt und Tessin anzuschliessen, die bereits einen obligatorischen kantonalen Mindestlohn haben.