Bundesrat darf Flankierende Massnahmen nicht zur Disposition stellen
Bei ausländischen Betrieben, die weniger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten, ist die Gefahr von Lohndumping besonders hoch. Deshalb müssen Entsendebetriebe eine Meldefrist von acht Tagen einhalten. Dies ermöglicht es den Behörden erst, die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu überprüfen. Die beiden FDP-Bundesräte Ignacio Cassis und Johann Schneider-Ammann haben diese Acht-Tage-Regel in den letzten Tagen öffentlich in Frage gestellt. Sie greifen ein zentrales Element der Flankierenden Massnahmen an und gefährden damit die Personenfreizügigkeit und die Bilateralen Verträge.
Lohnschutz ist nicht verhandelbar
Der Bundesrat muss den Alleingang von Cassis und Schneider-Amman sofort stoppen. Die Unia verlangt ein unmissverständliches Bekenntnis zu den FlaM und zur Acht-Tage-Regel. Für die Unia-Delegierten ist diese nicht verhandelbar. Wenn der Bundesrat die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit weiterführen will, dann braucht es jetzt eine klare Absage an den Abbau des Lohnschutzes und gezielte Schritte für eine Stärkung der Flankierenden Massnahmen.
Flankierende Massnahmen stärken statt aushöhlen
Die Unia-Delegierten hielten letzten Samstag in einer Resolution ihre Haltung eindeutig fest: Es braucht einen gezielten Ausbau der FlaM, um den Schutz der Löhne in der Schweiz zu gewährleisten. «Es braucht mehr Kompetenzen für die paritätischen Kommissionen, bei klaren Hinweisen auf Lohndumping die Arbeit unterbrechen zu können. Es braucht eine bessere Handhabe bei Kettenkonkursen sowie klarere Vorgaben im öffentlichen Beschaffungswesen», heisst es in der Resolution. Die Unia will mehr Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen und eine Verbesserung des Kündigungsschutzes.