Dem GAV hatten die Mitglieder der Gewerkschaften Unia und Syna bereits Mitte Februar zugestimmt. Jetzt genehmigte das Verhandlungsergebnis noch der Schweizerische Maler- und Gipser-Unternehmerverband (SMGV). Der Bundesrat erklärt den GAV voraussichtlich im Herbst allgemeinverbindlich. Zu diesem Zeitpunkt tritt der GAV in Kraft.
Mit dem neuen GAV steigen sowohl die Mindestlöhne als auch die Monatslöhne stark an:
Von den Lohnerhöhungen profitieren rund 15'500 Personen. Dank höherer Mindestlöhne wird die Branche für Einsteiger:innen attraktiver. Und erfahrene Arbeitnehmende profitieren von der generellen Erhöhung der Monatslöhne.
Bei der Teilzeit übernimmt das Maler- und Gipsergewerbe im Baugewerbe eine Vorreiterrolle: Als erste Branche regelt sie Teilzeit verbindlich im Gesamtarbeitsvertrag, wodurch Väter und Mütter Beruf und Familie besser vereinbaren können. Auch älteren Arbeitnehmenden und Berufsleuten in Weiterbildung kommt die geregelte Teilzeit zugute. Vorgeschrieben werden unter anderem feste Arbeitstage, womit Beruf, Familie und Freizeit planbar werden und der Arbeit auf Abruf ein Riegel geschoben wird. Zudem erhalten die Väter während ihres Vaterschaftsurlaubs den vollen Lohn, statt nur die gesetzlich vorgeschriebenen 80 Prozent.