Die zwei parlamentarischen Vorstösse forderten eine Lockerung der Schutzbestimmungen im Arbeitsgesetz, die insbesondere das Verkaufspersonal betreffen. Die Unia bedauert, dass die WAK-S dem Vorstoss Folge gegeben hat, der es den Kantonen ermöglicht, die sonntäglichen Ladenöffnungszeiten zu lockern.
Zerstückelte Arbeitszeiten, Abendarbeit und kurzfristige Dienstplanänderungen prägen den Alltag der Angestellten im Detailhandel. Bereits heute sind die Arbeitszeiten stark dereguliert, und von den Beschäftigten wird maximale Flexibilität gefordert. Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit würde diese Tendenz weiter verschärfen. Das schadet der Gesundheit der Arbeitnehmenden.
Die Motion Nantermod sowie die Standesinitiative des Kantons Zürich greifen zum x-ten Mal den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden an – das Herzstück des Arbeitsgesetzes. Die erste Vorlage, welche lokalen Geschäften Sonntagsöffnungen erlauben wollte, wurde abgelehnt. Die zweite Vorlage, welche die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe von vier auf zwölf erhöhen will, wurde angenommen.
Wie eine neue Studie des Instituts Sotomo zeigt, wünschen Arbeitnehmende von ihren Arbeitgebern, dass ihren Wünschen besser Rechnung getragen wird sowie weniger «einseitige Flexibilität». Die Arbeitnehmenden wollen keine zusätzliche Nacht- und Sonntagsarbeit. Vor allem aber wünschen sie sich keine weitere Deregulierung des Arbeitsgesetzes. Es ist höchste Zeit, dass sie von den Arbeitgebern wie von der Politik gehört werden!