Digitale Plattformen müssen die Sozial- und Arbeitsgesetzgebung der Schweiz einhalten und korrekte Sozialversicherungsbeiträge und Löhne zahlen. Am Ende eines Konsultativverfahrens schenkten die Genfer Behörden den Argumenten der Gewerkschaften schliesslich Gehör.
Uber und die anderen betroffenen Gesellschaften weigern sich derzeit, ihre Mitarbeitenden als Angestellte einzustufen und zahlen somit keine Mindestlöhne und keine Sozialversicherungsbeiträge. Das ist widerrechtlich und verursacht grassierende Scheinselbständigkeit.
Die schweizerische Gesetzgebung muss respektiert werden
Im Westschweizer Radio RTS hat Staatsrat Mauro Poggia heute Vormittag erklärt, dass laut der kantonalen Gesetzgebung (LCVTV) Unternehmen mit Chauffeuren – was für Uber zutrifft – zur Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet sind. Er bedaure, dass die Gerichte noch kein abschliessendes Urteil darüber gefasst haben, ob die Chauffeure den Status als selbständig Erwerbende haben oder nicht, nachdem Uber schon seit fünf Jahren in der Schweiz präsent sei. Er erinnert daran, dass alle Unternehmen, egal woher sie kommen, sich an den nationalen Gesetzesrahmen anzupassen haben, und nicht umgekehrt.
Die Unia erwartet konkrete Massnahmen
Die Unia erwartet nun vom Kanton Genf, dass den Worten des Staatsrates konkrete Taten folgen, indem Massnahmen gegenüber den Unternehmen eingeleitet werden. Wer systematisch gegen Gesetze verstösst, muss sanktioniert und mit einem Geschäftsverbot belegt werden.
Auch die anderen Kantone müssen angesichts der in der Schweiz verbreiteten Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit durch digitale Plattformen unbedingt ihre Verantwortung für den Arbeitnehmer/innenschutz wahrnehmen.