Temporärarbeit ist heute in den meisten Branchen auf dem Vormarsch. Doch in vielen Betrieben werden die Temporärbeschäftigten zu deutlich ungünstigeren Bedingungen angestellt als die festangestellten Arbeitnehmenden. Immer mehr Betriebe stellen hemmungslos temporäre Arbeitskräfte ein, um den Bestand der festangestellten Arbeitnehmenden zu reduzieren. Damit umgehen sie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden und gegebenenfalls die Gesamtarbeitsverträge. Das Ziel: das Unternehmensrisiko auf die Arbeitnehmenden abzuwälzen.
Die Gewerkschaften Unia und Syna sowie die Arbeitnehmenden-Verbände Angestellte Schweiz und Kaufmännischer Verband haben sich für die Verhandlungen über die Erneuerung des GAV Personalverleih auf Hauptforderungen in drei Bereichen geeinigt, um die Arbeitsbedingungen der Temporärangestellten zu verbessern:
Die Arbeitnehmenden-Organisationen wollen den GAV Personalverleih verbessern und langfristig sichern, um die Prekarisierung in der Arbeitswelt zu reduzieren. Eine Beschränkung der Missbräuche in diesem Bereich ist zentral und nicht nur im Interesse des Personals, sondern auch der Temporärbüros, die sich an die Spielregeln halten und hochwertige Dienstleistungen im Sinne der Arbeitnehmenden anbieten.