Gleichstellungsgesetz muss besser greifen
Der Bundesrat schlägt vor, dass Firmen ab 50 Mitarbeitenden alle 4 Jahre Lohnanalysen durchführen, die Durchführung kontrollieren lassen und ihre Mitarbeitenden über die Ergebnisse informieren. Börsenkotierte Firmen müssten das Resultat zusätzlich im Anhang zum Jahresbericht ausweisen. Sanktionen sind jedoch keine vorgesehen. Das genügt nicht: Die Unia fordert die Parlamentarier/innen dazu auf, den Entwurf zur Revision des Gleichstellungsgesetztes noch deutlich zu verbessern.
Die Forderungen der Unia
- Verbindliche und regelmässige Lohnkontrollen für alle Unternehmen. Diskriminierende Löhne müssen zwingend angepasst werden!
- Damit griffige Massnahmen definiert werden, falls die Lohngleichheit in einem Unternehmen nicht erreicht ist, braucht es die Mitarbeit der Gewerkschaften.
- Hohe Bussen für fehlbare Unternehmen oder die Möglichkeit, fehlbare Betriebe einzuklagen!
Die aktuelle Revision des Gleichstellungsgesetzes geht auf die Initiative der Unia und des SGB zurück. Weil sich gezeigt hatte, dass die Lohngleichheit nicht verwirklicht worden war, haben die Gewerkschaften gefordert, das Gesetz zu ändern.
Verfassungsauftrag seit 1981
Lohngleichheit für Frauen und Männer ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Mit dem Gleichstellungsgesetz ist seit 1995 der verfassungsrechtliche Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit garantiert. Doch die Realität sieht anders aus: Auch heute verdienen Frauen immer noch fast 20 Prozent weniger als ihre Kollegen.