Der Presserat gibt der Unia recht
Unter dem Titel «Ça barde au syndicat Unia» berichtete der Artikel über einen angeblichen Konflikt beim Personal der Unia Neuenburg. Um seine Behauptungen zu untermauern, verallgemeinerte der Journalist Teilinformationen aus unvollständigen internen Dokumenten und verbreitete fantasievolle Vorwürfe aus anonymen Quellen.
Der schwammige und wenig präzise Artikel schürte einen Generalverdacht und ein sehr negatives Bild der Unia Neuenburg. Gegenüber einem Unia-Sprecher hielt der Journalist bestimmte Informationen zurück und hinderte die Gewerkschaft so daran, sich gegen die Vorwürfe verteidigen zu können.
Irreführender Artikel
Angesichts dieser besonders unfairen Methoden führte die Unia eine Beschwerde beim Schweizer Presserat. Dieses Gremium prüft, ob Journalist/innen im Einklang mit den Rechten und Pflichten ihres Berufs gearbeitet haben.
Der siebenköpfige Rat aus Medienfachleuten hat jetzt eine klare Stellungnahme vorgelegt: Der Artikel ist verwirrend und führt die Leserschaft in die Irre. Der Journalist hat gegen die Pflicht zur Wahrheitsfindung verstossen. Indem der Unia-Sprecher nicht mit den konkreten Vorwürfen konfrontiert wurde, verletzte der Journalist auch seine Pflicht, Angeschuldigte zu schweren Vorwürfen anzuhören.
Ein Sieg gegen «Fake News»
Die Unia begrüsst den Entscheid des Presserats. Er ist ein Zeichen, dass «Fake News» und aus der Luft gegriffene Attacken in den Medien nicht der richtige Weg sind. Die Unia verteidigt aus Überzeugung die Pressefreiheit, wird sich aber auch weiterhin gegen interessengeleitete und böswillige journalistische Angriffe ohne Faktenbasis zur Wehr setzen.