Arbeitszeiterfassung: Hart an der Schmerzgrenze
Gemäss dem Kompromiss soll die Arbeitszeiterfassung dann entfallen können, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Bruttojahreseinkommen inkl. Boni ist höher als 120‘000 Franken.
- Die Betroffenen verfügen über eine hohe Zeitautonomie und können ihre Arbeitszeiten grösstenteils selber festlegen.
- Die Betroffenen haben schriftlich zugesagt, auf die Arbeitszeiterfassung zu verzichten.
- Die Ausnahmeregelung ist in einem Gesamtarbeitsvertrag festgehalten.
Äusserster Kompromiss
Für die Unia ist die Erfassung der Arbeitszeit ein zentrales und wichtiges Mittel, um Stress und Burnout vorzubeugen, und zwar für alle Arbeitnehmenden. Sie soll deshalb die Norm bleiben. Ein Verzicht ist nie wünschbar und darf nur in äussersten Ausnahmen zugelassen werden. Deshalb ist die vorgeschlagene Reform für die Unia der äusserste Kompromiss. Er darf in keiner Art und Weise im Sinne einer Salamitaktik dazu benutzt werden, weitergehende Deregulierungen zu verfolgen. Bereits fordern zwei im Parlament hängige Motionen, die Arbeitszeiterfassung für ganze Branchen abzuschaffen. Für die Unia ist dies ein klares No-Go.
Kontrollen verbessern
Wenn die Zeiterfassung gelockert wird, dann müssen im Gegenzug auch die Kontrollen in den Betrieben markant verbessert werden. Die Unia verlangt deshalb, dass die kantonalen Arbeitsinspektoren mehr personelle und finanzielle Ressourcen erhalten, um diese durchzuführen.
Die geplante Änderung der Arbeitszeiterfassung wird voraussichtlich im Herbst in Kraft treten.