Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gewährt einen Ersatz bei Erwerbsausfall. Die Arbeitslosenkassen (ALK) zahlen diesen aus. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) unterstützen bei der Stellensuche und kontrollieren, ob Sie die Vorschriften einhalten.
Wer in der Schweiz arbeitslos wird oder aus anderen Gründen Anrecht auf Erwerbsersatz hat, hat mit der ALV, ALK und RAV zu tun. Die folgende Grafik zeigt, wie diese zusammenhängen.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende. Sie gewährt einen Ersatz bei Erwerbsausfall. In der Schweiz sind Arbeitnehmende im Angestelltenverhältnis automatisch bei der ALV versichert.
Die Beträge werden vom Lohn abgezogen, dabei tragen Arbeitnehmende und Arbeitgeber je die Hälfte des Betrages. Selbstständige zahlen keine ALV-Beiträge und sind nicht versichert.
Zu Erwerbsausfall zählen Arbeitslosigkeit, Schlechtwetterentschädigungen (zum Beispiel auf dem Bau), Kurzarbeit sowie bei Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeber.
Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat, wer innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate in der Schweiz angestellt war. Um Ihren Anspruch auf geltend machen zu können, müssen Sie:
Versicherte erhalten von den Arbeitslosenkassen eine Arbeitslosenentschädigung, sogenannte Taggelder. Diese betragen in der Regel 70 Prozent des versicherten Lohnes. In den folgenden speziellen Fällen erhalten Sie 80 Prozent:
Basis zum Berechnen der Taggelder ist Ihr Einkommen der letzten sechs Monate.
In der Regel sieht das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) eine maximale Bezugsdauer von zwei Jahren vor. Diese beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Je nach Situation haben Sie Anspruch auf folgende maximale Taggelder:
(Quelle: «Leitfaden für versicherte Arbeitslose», Ausgabe 2021)
Werden Sie während der letzten vier Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos, erhalten Sie weitere 120 Taggelder. Zudem verbessern seit 1. Juli 2021 die Überbrückungsleistungen (ÜL) die Situation von arbeitslosen und ausgesteuerten älteren Personen.
Die Arbeitslosenkasse klärt Ihre Anspruchsberechtigung ab und zahlt Ihre Arbeitslosenentschädigung monatlich aus. Sie können frei wählen, welche Arbeitslosenkasse Sie wollen, sind aber während der Rahmenfrist an sie gebunden. Ihre Wohngemeinde händigt Ihnen eine Liste mit den öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen in Ihrem Kanton aus.
Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten, müssen Sie der gewählten Arbeitslosenkasse folgende Dokumente vorlegen:
Reichen Sie alle nötigen Dokumente immer so früh wie möglich und vollständig ausgefüllt ein, damit Ihre Arbeitslosenkasse die Höhe Ihrer Entschädigung so schnell wie möglich festlegen und auszahlen kann.
Die Unia Arbeitslosenkasse ist die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz. Sie erbringt folgende Leistungen gemäss dem Arbeitslosenversicherungs- und Insolvenzgesetz (AVIG):
Im Fall einer Kündigung sind Sie verpflichtet, bereits während der Kündigungsfrist eine Stelle zu suchen. Tun Sie das nicht, riskieren Sie, dass Ihnen Taggelder gestrichen werden. Bewahren Sie Ihre Bewerbungen und Absageschreiben auf, denn Sie brauchen Sie später als Nachweis Ihrer Arbeitsbemühungen.
Melden Sie sich zudem rasch beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Ihrer Wohngemeinde an. Für die Anmeldung nehmen Sie folgende Dokumente mit:
Die RAV sind auf den Arbeitsmarkt, Stellenvermittlung und Arbeitslosigkeit spezialisiert. Hier finden arbeitslose Personen, die ein Stelle suchen, Ansprechpersonen. Aber auch Arbeitgeber, die freie Stellen haben, werden beraten. Ziel der RAV ist es, stellenlose Personen so rasch wie möglich wieder ins Arbeitsleben einzugliedern.
Haben Sie sich beim RAV angemeldet, werden Sie zuerst an einen Informationstag eingeladen. Dort erklärt man Ihnen die Abläufe sowie Ihre Rechte und Pflichten.
Später werden Sie einer RAV-Personalberaterin oder einem RAV-Personalberater zugewiesen. Sie treffen sich regelmässig und nehmen eine berufliche Situationsanalyse vor. Diese dient als Grundlage für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Dabei helfen Ihnen auch gezielte Weiterbildungskurse oder Beschäftigungsprogramme, die Sie für den aktuellen Arbeitsmarkt qualifizieren. Zudem definieren Sie die mit Ihrer Ansprechperson die Anzahl Bewerbungen, die Sie monatlich schreiben müssen.