Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Motion des Tessiner Nationalrats Bruno Storni angenommen. Die Chauffeurverordnung muss nun so angepasst werden, dass die Fahrer:innen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen.
Damit soll vor allem verhindert werden, dass Fahrer:innen wochenlang in ihren Fahrzeugen wohnen, während sie quer durch Europa unterwegs sind. Zumindest in der Schweiz haben sie ab 2022 ein Anrecht auf eine würdige Unterbringung. Die EU plant ebenfalls entsprechende Schritte.
Diese Massnahme hat auch die Unia schon länger gefordert. Es braucht aber noch viel weiter gehende Schutzmassnahmen für die Chauffeur:innen, nämlich:
Lastwagenchauffeur:innen sind nicht die einzigen in der Logistikbranche, die unter grossem Druck stehen und bisweilen kaum ihre Ruhezeiten einhalten können. Deshalb ist es wichtig, dass die Fahrtenschreiberpflicht auch für kleine Fahrzeuge mit Gesamtgewicht bis 2,5 Tonnen eingeführt wird, so dass die Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten kontrolliert werden kann.