EU-Mobilitätspaket verbessert Arbeitnehmerschutz – Schweiz muss nachziehen
Es ist ein grosser Erfolg nach 15 Jahren Kampf der Gewerkschaften: Das Mobilitätspaket der EU bringt wichtige Verbesserungen für die Arbeitnehmenden in der Transportbranche, z.B.:
- Obligatorium für digitale Fahrtenschreiber für alle LKW und Busse ab 2026
- Fahrt- und Ruhezeitenregeln auch für Fahrer/innen von Lieferwagen
- Ziellandprinzip: Es gelten die Löhne des Landes, in dem gearbeitet wird
- Verbot von Briefkastenfirmen in Logistik und Transport
Wichtig auch für die Schweiz
Ein konkreter Fortschritt ist die rasche Einführung des obligatorischen digitalen Fahrtenschreibers. Damit kann die Arbeitszeit der Chauffeur/innen auf Distanz (fast) in Echtzeit erfasst werden, was die weit verbreiteten Tricksereien stark erschwert. Auch werden Grenzübertritte automatisch erfasst. Damit müssten Verletzungen des Kabotageverbots* erkannt und sanktioniert werden. (Kabotage: Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen)
Auch Lieferwagen werden kontrolliert
Der Fahrtenschreiber wird in der EU ab 2026 auch obligatorisch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen (bisher ab 3,5 Tonnen). Dies bedeutet, dass auch bei Lieferwagen die Fahrzeiten systematisch aufgezeichnet werden. Gerade in diesem Bereich sind die Verstösse gegen die Höchstarbeitszeiten verbreitet und die Zeiterfassung mangelhaft. Auch in der Schweiz muss die Fahrtenschreiberpflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen rasch eingeführt werden.
Ziellandprinzip: Schweizer Löhne auf Schweizer Strassen
Zentral ist auch die Abkehr vom «Herkunftslandprinzip» hin zum «Ziellandprinzip». Das bedeutet: Wer Chauffeur/innen in einem anderen Land arbeiten lässt, bezahlt die dort üblichen Löhne. Die Unia fordert dies unter dem Motto «Schweizer Löhne auf Schweizer Strassen» schon lange.
Bundesrat muss Nachvollzug in Höchstgeschwindigkeit voranbringen
Es ist wichtig, dass die Verbesserungen des EU-Parlaments schnell in der Schweiz nachvollzogen und umgesetzt werden. Diese Massnahmen lösen nicht alle Probleme, doch sie erschweren den unlauteren Wettbewerb auf dem Buckel der Arbeitnehmenden.
Weitere Verbesserungen nötig
Weitere Schritte auf anderen Ebenen sind nötig. So gibt es einen Nachholbedarf bei der Lohnentwicklung und Frühpensionierungslösungen, aber auch Verbesserungen für die Arbeitnehmenden im gesetzlichen Schutz der ARV, namentlich eine Kürzung der überlangen erlaubten Arbeitszeiten auf der Strasse.