Gleicher Schutz für Betreuerinnen in Privathaushalten!
Die betroffenen Betreuerinnen können mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Normalarbeitsvertrag (NAV) nicht wirksam geschützt werden. Zum einen sind die Kantone nicht verpflichtet, den NAV umzusetzen, und zum anderen ist er nicht verbindlich. Die Vorschriften können daher leicht mit einem Einzelarbeitsvertrag umgangen werden. Weiter sind mit dem vorgeschlagenen NAV keine effizienten Kontrollen möglich. Schliesslich weist die Unia darauf hin, dass eine Person alleine nicht eine 24-Stunden-Betreuung sicherstellen kann.
Internationale Verpflichtungen
Die 24-Stunden-Betreuung wird in der Regel von Frauen geleistet. Werden diesen Betreuerinnen korrekte und klar festgelegte Arbeitsbedingungen verweigert, so kommt das einmal mehr einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gleich. Ausserdem sind diese Frauen häufig Migrantinnen. Ein Schutz, der lediglich auf kantonalen NAV basiert, ist auch nicht vereinbar mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (ILO Konvention 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte).
Das Arbeitsgesetz muss gelten
Die Unia hat diese Woche dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ihre Stellungnahme zum Modell eines Normalarbeitsvertrags für die 24-Stunden-Betreuung zukommen lassen. Sie erachtet den Entwurf des Bundesrats als absolut ungenügend. Die Unia verlangt, dass die Betreuerinnen in Privathaushalten durch das Arbeitsgesetz und einen Branchen-GAV geschützt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die bezahlte Betreuung in Privathaushalten endlich als vollwertige Arbeit anerkannt und wie alle anderen Erwerbstätigkeiten rechtlich geschützt wird.