Der Verzicht der SPK-NR auf Kontingente ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn Kontingente stellen nicht nur die bilateralen Beziehungen zur EU in Frage, weil sie der Personenfreizügigkeit widersprechen. Kontingente führen vor allem auch, das zeigt die Vergangenheit, zu neuen Diskriminierungen und prekären Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt.
Das knappe Ja zur Zuwanderungsinitiative kam aufgrund der Angst vieler Menschen um ihre Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze zustande. Dem wird in der bisherigen Diskussion zur Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung nicht Rechnung getragen. Um diesen berechtigten Anliegen gerecht zu werden und Missbräuche durch Arbeitgeber mit der Personenfreizügigkeit effizient zu verhindern, müssen die flankierenden Massnahmen dringend nachgebessert werden. Die Einführung einer Meldepflicht beim RAV für offene Stellen genügt nicht.