Lohndumping auf Baustelle im Berner Oberland

Auf einer Baustelle in Spiez ist ein gravierender Fall von Lohndumping aufgeflogen. Arbeiter verdienten pro Monat ĂŒber 500 Franken zu wenig. Zudem wurden weitere Verstösse gegen den Landesmantelvertrag – der die Arbeitsbedingungen auf dem Bau verbindlich regelt – und das Arbeitsgesetz festgestellt. Die Arbeiter werden pro Jahr um 12‘000 Franken betrogen. Der Betreiber der Baustelle, Daniel Chiaberto, ist kein Unbekannter. Bereits 2012 hat er Angestellte um ihr Geld gebracht.

An der Thunstrasse 46/48 in Spiez lĂ€sst der Immobilienunternehmer Daniel Chiaberto Wohnungen umbauen. Dabei lĂ€sst er Maurerarbeiten von Bauarbeitern ausfĂŒhren, welche nur 3900 Franken verdienen. Laut Landesmantelvertrag wĂŒrden den Arbeitern aber mindestens 4437 Franken zustehen. Zudem mĂŒssen die Betroffenen auch samstags ohne Lohnzuschlag arbeiten.

Arbeitgeber fiel bereits 2012 negativ auf

Betroffen vom Lohndumping sind mindestens vier BeschĂ€ftigte. Bei einer Kontrolle stellten Unia-Mitarbeiter fest, dass die Arbeiter zwar als Hilfsmaler angestellt sind, aber als Maurer eingesetzt werden, welche einem besseren Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Zudem werden die Löhne nur in bar ausbezahlt. Dadurch fehlen Lohnabrechnungen, in denen die AbzĂŒge der Sozialversicherungen und weiterer Berufsabgaben nachgewiesen werden könnten. Dies ist umso problematischer, da Chiaberto bereits 2012 negativ aufgefallen ist. Damals hielt er die Kinderzulagen seiner Angestellten zurĂŒck und es gab Unklarheiten bei der BVG-Abrechnung.

MissstĂ€nde mĂŒssen beseitigt werden

Die Unia fordert Chiaberto auf, mit der Gewerkschaft in Kontakt zu treten, um die MissstÀnde gemeinsam bis Mitte nÀchster Woche zu bereinigen. Er muss den Arbeitern die korrekten Löhne und Spesen nachzahlen und dies schriftlich belegen. Weitere Schritte behÀlt sich die Unia vor.

StÀrkung der flankierenden Massnahmen dringend notwendig

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die flankierenden Massnahmen dringend gestĂ€rkt werden mĂŒssen. Bei MissbrĂ€uchen mĂŒssen Bussen ausgesprochen werden, die eine abschreckende Wirkung haben und von den lohndumpenden Firmen nicht aus der Portokasse bezahlt werden können. Zudem muss bei erhĂ€rtetem Verdacht auf Lohndumping die Arbeit eingestellt werden können.

  • <link mail>Hilmi Gashi, Leiter Sektor Bau Unia Berner Oberland
  • <link mail>Udo Michel, Leiter Unia Berner Oberland
  • <link mail>Mischa von Arb, Mediensprecher Unia Schweiz