Zwei Jahre unverantwortliche Währungspolitik sind genug!
Der Entscheid des Nationalbank-Direktoriums vom 15. Januar 2015, Hals über Kopf den Euromindestkurs aufzugeben, hatte und hat für die Schweizer Wirtschaft gravierende Folgen. Zehntausende von Arbeitsplätzen sind deswegen ausgelagert, abgebaut oder nicht geschaffen worden. Betroffen ist vorab die Exportindustrie, insbesondere die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, aber auch der Detailhandel und der Tourismus. Gemäss Schätzungen der Unia sind allein in der Industrie rund 30‘000 Arbeitsplätze ausgelagert worden. Im Gastgewerbe und Tourismus gab es im 3. Quartal 2016 rund 4‘000 Stellen weniger als im Vorjahresquartal.
Die arbeitsplatzvernichtende Politik der Nationalbank zeigt sich auch bei der Arbeitslosenzahl. Die Erwerbslosenquote gemäss Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) ist mit 4,8% hoch; vor der Aufhebung des Mindestkurses lag sie noch bei 4,1%. Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern weltweit mit steigender Arbeitslosigkeit, und erstmals ist die Erwerbslosenquote deutlich höher als in Deutschland (4,1%), wo die Beschäftigung (auch) in der Maschinenindustrie wächst.
Unwirksame Nationalbank-Politik
Ursprünglich hatte die Nationalbank damit argumentiert, der Kurs des Frankens werde sich rasch wieder auf einem angemessenen Kurs einpendeln. Dies ist jedoch nicht eingetreten. Seit letztem Oktober ist der Frankenkurs sogar wieder merklich tiefer und bewegt sich um 1.07 Euro. Die Interventionen (bzw. der Wille) der Nationalbank sind offensichtlich ungenügend, um einen angemessenen Kurs zu halten. Die Negativzinspolitik wirkt kaum, obwohl sie der Volkswirtschaft bislang insgesamt 1,2 Milliarden Franken entzog.
Kurskorrektur dringend nötig
Die Gewerkschaft Unia fordert deshalb das Nationalbank-Direktorium dringend auf, seine zögerliche Politik zu korrigieren und sich stärker gegen die andauernde Aufwertung des Frankens zu wehren. Ziel muss es sein, den Franken gegenüber dem Euro möglichst rasch bei mindestens 1.15 zu halten. Weiter verlangt die Unia, dass die Sozialversicherungen von den Negativzinsen ausgenommen werden und die Nationalbank die eingenommenen 1,2 Milliarden Franken an die Sozialwerke zurückerstattet.