Eine Gruppe von Menschen marschiert mit roten Unia-Fahnen und Transparenten. Das vordere Banner fordert «Mehr Lohn, meno pressioni, retraite anticipée maintenant!»

Gebäudetechniker:innen engagieren sich schon lange gewerkschaftlich. 2023 war geprägt von Demonstrationen und Aktionen von einem historischen Ausmass. Damit verbesserten die Gebäudetechniker:innen ihren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) erfolgreich.

Gebäudetechnik

Anfang Oktober 2023 gingen in Zürich 1200 Gebäudetechniker:innen und Elektriker:innen auf die Strasse. Vor dem Sitz des Arbeitgeberverbands suissetec überreichten sie eine Petition für bessere Arbeitsbedingungen mit 3500 Unterschriften. Diese starke Bewegung hat zu lang ersehnten Fortschritten geführt, insbesondere zur Einführung eines Frühpensionierungssystems. Das ist ein grosser Sieg für die Gewerkschaften!

Neuer Gesamtarbeitsvertrag 2025

Der neue GAV der Gebäudetechnik tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Er gilt für alle 25'000 Arbeitnehmenden und sämtliche Unternehmen der Branche.

Du kannst dich auf die Unia verlassen. Um mehr zu erreichen und deine Rechte zu schützen, braucht es eine starke Gewerkschaft. Werde Mitglied.

Deine Rechte auf einen Blick

Hast du Fragen zu deinem GAV? Eine detaillierte Übersicht deiner Rechte findest du beim GAV-Service. Mit Rat und Tat zur Seite steht dir zudem dein lokales Unia-Sekretariat.

Bessere Arbeitsbedingungen mit GAV

Effektivlöhne
Automatische Anpassung der Effektivlöhne gemäss Teuerungsverlauf (Referenzindex vom August des Vorjahres).

Mindestlöhne
Erhöhung der Mindestlöhne nach Lohnkategorien.

Installateur 1 (EFZ)2025–20262027–2028Total
Nach EFZCHF 4600CHF 4700+CHF 600
3. Jahr nach EFZCHF 5100CHF 5200+CHF 600
5. Jahr nach EFZCHF 5300CHF 5400+CHF 500
7. Jahr nach EFZ aufgehobenaufgehoben 
Installateur 2 (EBA)2025–20262027–2028Total
Nach EBACHF 4100CHF 4200+CHF 400
3. Jahr nach EBACHF 4300CHF 4400+CHF 300
5. Jahr nach EBACHF 4500CHF 4600+CHF 300
Installateur 3
Ohne Diplom ab 20 Jahren
2025–20262027–2028Total
Nach EBACHF 4000CHF 4100+CHF 400
Im 3. Jahr der AnstellungCHF 4100CHF 4200+CHF 400
Im 5. Jahr der AnstellungCHF 4300CHF 4400+CHF 400

13. Monatslohn
Der 13. Monatslohn ist für alle garantiert.

Arbeitszeit
Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Darüber hinaus geleistete Arbeitszeit gilt als Überstunden.

Kompensation von Überstunden
Am Jahresende kannst du frei wählen, wie du die Hälfte deines Saldos an Überstunden, die sich zwischen 41 und 45 Stunden pro Woche kumuliert haben, kompensieren willst (Urlaub oder Auszahlung ohne Zuschlag). Auf alle Überstunden, die du über 45 Stunden pro Woche hinaus geleistet hast, erhältst du einen Zeit- oder Geldzuschlag von 25 Prozent. Du kannst wählen, ob du diese Überstunden durch freie Zeit oder durch Geld kompensieren willst.

Für Überstunden und atypische Arbeitszeiten besteht ein Anspruch auf Zeit- oder Geldzuschläge. Alle Details findest du beim GAV-Service.

Mittagessen
Die Essensentschädigung für auswärts eingenommene Mittagessen wird von 15 auf 17 Franken erhöht. Dir steht jedoch keine Entschädigung zu, wenn dein Arbeitgeber verlangt, dass du während der Arbeitszeit zum Anstellungsort oder zum Wohnort zurückkehrst.

Die Fahrten zwischen dem Betrieb (oder dem in deinem Vertrag angegebenen Anstellungsort) und der Baustelle gelten als bezahlte Arbeitszeit. Wenn man sich direkt zu einer Baustelle begibt, muss die Reisezeit, die über die übliche Reisezeit zwischen Wohnort und Anstellungsort hinausgeht, ebenfalls angerechnet werden. Die Mitgliedsbetriebe von suissetec haben die Möglichkeit, einen Rayon von 15 Minuten um den Anstellungsort festzulegen. Alle Fahrten, die diese Zeit überschreiten, zählen als Arbeitszeit.

Dein Ferienanspruch beträgt:

  • 27 Tage bis zum vollendeten 20. Altersjahr
  • 25 Tage vom 21. bis 49. Altersjahr
  • 27 Tage vom 50. bis 54. Altersjahr
  • 28 Tage vom 55. bis 60. Altersjahr
  • 30 Tage vom 61. bis 65. Altersjahr.

Zudem hast du Anspruch auf neun bezahlte Feiertage pro Jahr, fünf bezahlte Tage für die berufliche Weiterbildung pro Jahr und auf bezahlten Urlaub, je nach Umständen. Die vollständige Liste sowie die kantonalen Feiertage findest du auf der Website gav-service.ch unter der Registerkarte «Arbeitsbedingungen».

Die Einführung der Frühpensionierung ist ein wichtiger Schritt, um allen Menschen einen würdigen Ruhestand zu garantieren!

Um Frühpensionierungsleistungen zu beziehen, müssen die Arbeitnehmenden mindestens 15 Jahre lang in der Branche gearbeitet haben, in den letzten sieben Jahren ununterbrochen.

Ein Rückzug aus dem Berufsleben ist bereits mit 60 Jahren mit teilweisen Altersleistungen möglich und mit 62,5 Jahren mit vollständigen Altersleistungen.

Leistungen (Überbrückungsrente bis zum AHV-Referenzalter):

  • Ab 60 Jahren: 36 % des Monatslohns
  • Ab 61 Jahren: 44 %
  • Ab 62 Jahren: 54 %
  • Ab 62,5 Jahren: 72 % (volle Rente).

+ Anteil für Beiträge an die 2. Säule: 18 % der Überbrückungsrente