Check deine Arbeitsbedingungen
Im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Reinigungsbranche für die Deutschschweiz werden Löhne, Arbeitszeiten, Weiterbildungen und vieles mehr geregelt. Die Bestimmungen des GAV müssen zwingend von allen Arbeitgebern eingehalten werden. Leider gibt es in der Reinigung zu viele Verstösse gegen den GAV. Das muss sich ändern!
Wie ist es bei dir?
Deine Rechte
- Mindestlohn: Dein GAV legt Mindestlöhne fest. Der Mindestlohn gemäss deiner Lohnkategorie muss zwingend eingehalten werden.
- Lohnzuschläge: Dir steht eine Feiertags- und Ferienentschädigung zu.
- 13. Monatslohn: Du bekommst einen 13. Monatslohn, wenn du seit mindestens 3 Monaten im selben Betrieb arbeitest.
- Arbeitszeit: Zeit, welche du für den Arbeitgeber verbringst, muss als Arbeitszeit erfasst und bezahlt werden. Abmachungen, dass pro Zimmer oder Gebäude eine bestimmte Zeit zur Verfügung steht, sind nicht zulässig.
- Reisezeit: Wenn du für den Arbeitgeber reist, muss das als Arbeitszeit erfasst und bezahlt werden. Der Weg von dir zuhause zum vertraglich definierten Arbeitsort wird nicht bezahlt.
- Mittagsentschädigung: Wenn du nicht immer am vertraglich festgehaltenen Ort und mehr als 6 Stunden arbeitest, hast du Anrecht auf eine Mittagsentschädigung von 16 Franken. (Diese Bestimmung gilt, wenn du in einem Betrieb mit mehr als 5 Angestellten arbeitest.)
- Arbeitssicherheit: Du wirst auf Bestimmungen der Arbeitssicherheit geschult.
Mindestlöhne 2024 für das Reinigungsgewerbe in der Deutschschweiz
Mindestlöhne für: | Stundenlohn | Monatslohn (bei Festanstellung) |
Unterhaltsreinigung I | 20.80 | 3'785.60 |
Unterhaltsreinigung II | 21.80 | 3'967.60 |
Spezialreinigung I | 22.70 | 4'131.40 |
Spezialreinigung II | 23.70 | 4'313.40 |
Spitalreinigung I | 21.20 | 3'858.40 |
Spitalreinigung II | 22.20 | 4’040.40 |
Fahrzeugreinigung I | 22.50 | 4’095.00 |
Fahrzeugreinigung II | 23.50 | 4’277.00 |
2-jährige Lehre (EBA) | 22.00 | 4'004.00 |
3-jährige Lehre (EFZ) | 24.75 | 4'504.50 |