Neuer GAV für die Reinigung - Gemeinsam für gute Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen
Der GAV in der Reinigungsbranche ist sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende ungemein wichtig. Durch klare Regeln und Kontrollinstrumente werden missbräuchliche Arbeitsverhältnisse und unlauterer Wettbewerb bekämpft.
Die paritätischen Kontrollen zeigen, dass Lohndumping nach wie vor eine Herausforderung für die Branche darstellt. Dies wird auch vom Beschluss der tripartiten Kommission des Bundes vom 30. September bestätigt, die Reinigung weiterhin als Fokusbranche der Arbeitsmarktbeobachtungen zu behandeln.
Der GAV ist ein Bekenntnis der Sozialpartner, gemeinsam gegen ausbeuterische Verhältnisse vorzugehen. So enthält der neue GAV mit der Erhöhung der Vollzugskostenbeiträge für die Arbeitnehmenden, dem Verbot der Barauszahlung von Löhnen und der Präzisierung von Anstellungskategorien wichtige Neuerungen für einen wirkungsvollen Vertragsvollzug.
Kontinuierliche Lohnentwicklung
Nebst den Verbesserungen im Vollzug konnten die Sozialpartner mit dem neuen Vertrag an die kontinuierliche Lohnentwicklung der letzten Jahre anschliessen. In den Jahren 2022 und 2024 werden die Mindestlöhne in der Reinigung um jeweils zwei Prozent steigen. Damit gibt es ab dem Jahr 2024 keine Mindestlöhne unter 20 Franken die Stunde mehr (exklusive 13. Monatslohn).
Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie unabdingbar die Arbeit in der Reinigung für die ganze Gesellschaft ist. Der Einsatz in der Reinigung hat für hygienische Verhältnisse gesorgt und damit ganze Branchen am Laufen gehalten. Es ist Ziel der Vertragspartner die Arbeit in der Reinigung weiterhin aufzuwerten und für gute Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen in der Branche zu sorgen.
Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaften Unia, Syna und VPOD und des Verbands Schweizer Reinigungsunternehmen Allpura