Flankierende Massnahmen sind im Kampf gegen Lohndumping wichtiger denn je
Die Herausforderungen für die Kontrolle des Arbeitsmarktes in der Schweiz wachsen weiter: Die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter/innen, die weniger als 90 Tage in der Schweiz arbeiten und so unter die Dienstleistungsfreiheit mit der Europäischen Union fallen, hat nochmals zugenommen. 2018 wurde mit 244'707 Personen ein neuer Rekordwert erreicht. Beim Start der Personenfreizügigkeit vor 15 Jahren waren weniger als 100'000 meldepflichtige Kurzaufenthalter/innen zu verzeichnen.
Im internationalen Vergleich nimmt die Schweiz mit 113’512 Entsandten und selbständigen Dienstleistungserbringern aus dem EU-Raum nach wie vor einen Spitzenplatz ein. In absoluten Zahlen liegt die Nettobilanz (Entsendungen in die Schweiz abzüglich Entsendungen aus der Schweiz) nur in Deutschland und Belgien höher.
Unsichere Temporärarbeit nimmt zu – insbesondere bei Kurzaufenthalter/innen
Zugenommen haben dabei die Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern. In dieser Kategorie machen die Anstellungen bei Temporärfirmen nach wie vor den höchsten Anteil aus. Das ist problematisch, weil Temporärarbeit für die Arbeitnehmenden zu den unsichersten Arbeitsformen gehört. Zudem ist zu vermuten, dass trotz gesetzlichem Verbot Arbeitnehmende systematisch von ausländischen Unternehmen an Schweizer Temporärfirmen vermittelt werden.
Sozialpartner kontrollieren rund 100'000 Personen und finden zahlreiche Verstösse
Die paritätischen Kommissionen von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen haben 2018 erneut über 80'000 Personen, die bei Schweizer Firmen arbeiten, kontrolliert (+1% gegenüber dem Vorjahr). Da tendenziell grössere Betriebe kontrolliert wurden, ging die Anzahl kontrollierter Betriebe zurück (-4%). Zusätzlich wurden rund 17'000 entsandte Arbeitnehmende kontrolliert.
Die paritätischen Kommissionen haben bei 20% der kontrollierten Entsendebetriebe und bei 26% der Schweizer Betriebe Verstösse festgestellt. Bei den von den paritätischen Kommissionen kontrollierten Personalverleihern lag die Verstossquote mit 45% überdurchschnittlich hoch. Deutlich gestiegen sind die durch die paritätischen Kommissionen und Kantone festgestellten Verstösse von selbständigen Dienstleistungserbringern (1051 in 2018 gegenüber 861 in 2017).
Wenige Kantone verfügen Arbeitsunterbrechungen
Die Kantone stellten bei 15% der kontrollierten Entsendebetriebe und bei 13% der Schweizer Betriebe Verstösse gegen orts- und branchenübliche Löhne fest. Während bei den Entsendebetrieben 81% der Verständigungsverfahren, die zum Ziel haben, die zu tiefen Löhne zu korrigieren, erfolgreich verlaufen, sind es bei Schweizer Betrieben lediglich deren 44%. Auffallend ist, dass einige Kantone nach wie vor sehr wenig kontrollieren und auch nur einzelne Kantone bei Verstössen Arbeitsunterbrechungen verfügen.
Flankierende Massnahmen sind wichtiger denn je
Der FlaM-Bericht 2018 zeigt, dass die Flankierenden Massnahmen für den Schweizer Arbeitsmarkt und für die Arbeitnehmenden wichtiger sind denn je. Die Zahl der Entsendungen ist nach wie vor hoch. Dort wo kontrolliert wird, findet man auch Verstösse. Müsste die Schweiz aufgrund des Institutionellen Rahmenabkommens mit der EU die Zahl der Kontrollen reduzieren oder könnte sie aufgrund einer verkürzten Anmeldefrist weniger Kontrollen durchführen, hätte dies gravierende Auswirkungen; gerade auch mit Blick auf die anstehende Kündigungsinitiative der SVP. Die Gewerkschaft Unia fordert daher einen Ausbau statt einen Abbau der Flankierenden Massnahmen.