Unselbständig Erwerbende sind in der Schweiz obligatorisch gegen Berufsunfälle (BU) und Berufskrankheiten versichert. Wer länger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber tätig ist, ist auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert.
In der Schweiz sind alle unselbständig erwerbstätigen Personen obligatorisch unfallversichert. Versicherte haben Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten. Selbständige können sich freiwillig gegen Unfälle versichern.
Zu den erwerbstätigen Personen gehören auch:
Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig ist, ist neben Berufsunfällen und Berufskrankheiten auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Gegen Berufsunfälle sind nicht versichert:
Diese Personen können sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.
Der Arbeitgeber bezahlt die Prämien der Berufsunfallversicherung, die Arbeitnehmenden die der Nichtberufsunfallversicherung. Teilweise übernehmen diese auch die Arbeitgeber.
Die Unfallversicherung deckt die Heilungskosten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen, wie bei Unfällen in der Freizeit. Sie erhalten über die Unfallversicherung auch Leistungen wie Taggelder und Renten. Versichert ist ein Verdienst von maximal 148'200 Franken.
Der Versicherungsschutz besteht einen vollen Monat oder maximal 31 Tage über Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Arbeitgeber können diese Frist durch eine sogenannte Abredeversicherung auf sechs Monate verlängern.
Arbeitnehmende und Arbeitgeber in der Broschüre «Obligatorische Unfallversicherung UVG» der AHV weitere Informationen.