Ergänzungsleistungen (EL) helfen dann, wenn die AHV- und IV-Renten nicht für den minimalen Lebensstandard ausreichen. Ob Sie Anspruch haben, können Sie online berechnen. Hier finden Sie wichtige Infos und Links zu den EL.
AHV- und IV-Renten reichen den Rentnerinnen und Rentnern nicht immer aus, um die minimalen Lebenshaltungskosten zu decken. Deshalb gibt es die Ergänzungsleistungen (EL). Sind Sie in einer solchen Situation, haben Sie Anrecht auf EL.
Wenn die Ausgaben in Ihrer provisorischen Berechnung höher sind als die Einnahmen, oder wenn Ihre Einnahmen die Ausgaben nur leicht überschreiten, sollten Sie sich für EL anmelden.
Berechnen Sie Ihren provisorischen Anspruch mit dem Rechner der AHV/IV.
Melden Sie sich bei Ihrer kantonalen Stelle für Ergänzungsleistungen. Die Fachleute erteilen Ihnen gerne Auskunft und unterstützen Sie. Ihre Bedürftigkeit und Höhe der Leistung werden in jedem Fall individuell abgeklärt.
Ihr Anspruch auf Ergänzungsleistungen entsteht frühestens mit dem Einreichen des offiziellen Antragsformulars. Für Ausländerinnen und Ausländer bestehen Karenzfristen.
Die öffentliche Hand finanziert die Ergänzungsleistungen, Lohnbeiträge dürfen keine erhoben werden. Die Kantone richten jährliche Leistungen aus, die monatlich ausbezahlt werden und vergüten Krankheits- und Behinderungskosten.
Die Broschüre des Bundesamtes für Sozialversicherungen erklärt unter anderem, wie das System der EL funktioniert, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen oder wie die Leistungen berechnet werden. Laden Sie sie hier als PDF herunter oder bestellen Sie kostenlos ein gedrucktes Exemplar.