Die Unia bemängelt, dass es im neuen GAV für Ungelernte ausserhalb von Genf keinen Mindestlohn gibt. Sie befürchtet insbesondere in grenznahen Regionen Lohndumping. Daher beantragt die Unia, dass die zuständigen Tripartiten Kommissionen kantonal und national das Bäckereien-, Konditoren- und Confiseurgewerbe als Fokusbranche erklären und insbesondere die Löhne der Ungelernten beobachtet und kontrolliert werden, um Lohndumping zu verhindern.
Zusatzvereinbarung für den Kanton Genf
Die Situation im Kanton Genf ist speziell, da es einen kantonalen GAV Detailhandel gibt. Dieser gilt, wie für einen GAV üblich, sowohl für Gelernte wie auch für Ungelernte. Durch den Zusatz sind nun auch für ungelernte Bäckereiverkäufer/innen im Grenzkanton Genf die Löhne abgesichert, da sie vom GAV Detailhandel Genf profitieren. Gelerntes Bäckereiverkaufspersonal mit zweijähriger Lehre hat in Genf dank der Einsprache der Unia zudem neu einen um 200 Franken höheren Lohn als im nationalen Bäcker-GAV vorgesehen.
(Monatslöhne, x13)
Aufgrund der Verbesserungen verzichtet die Unia auf eine weitere Beschwerde. Sie weist aber darauf hin, dass der Vollzug im Kanton Genf unbefriedigend bleibt, wenn die nationale Paritätische Kommission Bäcker im Kanton Genf die Löhne für die Ungelernten kontrollieren soll, statt die zuständigen Organe vor Ort.