Menschenhandel: Es braucht konkrete Massnahmen unter Einbezug der Gewerkschaften

Die Unia begrüsst, dass der Bund sein Engagement gegen den Menschenhandel verstärken und die Koordination verbessern will. Wichtig ist das besondere Augenmerk auf der Bekämpfung des Menschenhandels zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft. Die Gewerkschaft schlägt vor, dass die Sozialpartner ab 2022 eine aktive Rolle einnehmen.

Wer ein Arbeitsverhältnis eingeht, muss dies frei und in Kenntnis der Bedingungen tun können. Arbeitnehmende können ihre Stelle jederzeit kündigen und müssen sich bei Missbrauch für ihre Rechte wehren können. Heute werden in der Schweiz jedoch viele der verletzlichsten und am meisten ausgegrenzten Menschen durch Drohungen, Gewalt, Täuschung und Einschüchterung oder unter dem Druck betrügerisch aufgebürdete Schulden zur Arbeit gezwungen. Dies hält das Bundesamt für Polizei (fedpol) in seiner jüngsten Evaluation zum Menschenhandel in der Schweiz fest. Das fedpol will deshalb ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft legen.

Die Sozialpartner müssen einbezogen werden

Die Gewerkschaften sind entstanden, um gegen die wirtschaftliche Ausbeutung der Arbeitnehmenden zu kämpfen. Die Unia engagiert sich als grösste Gewerkschaft der Schweiz konsequent im Kampf gegen den Menschenhandel. Sie setzt sich für die Sensibilisierung, die Aufdeckung von Missständen, gezielte Ausbildung der involvierten Stellen sowie den Schutz von Opfern, Zeug:innen und Gewerkschaftssekretär:innen ein.

Zahlreiche gewerkschaftliche Forderungen für einen besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel blieben bis heute unerfüllt. Die Sozialpartner müssen unbedingt in die kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Koordinierungsanstrengungen eingebunden werden, um das Problem gemeinsam mit den Mitgliedorganisationen der nationalen Plattform gegen Menschenhandel und den Strafverfolgungsbehörden anzugehen. Alle Akteure, neben den Gewerkschaften insbesondere auch die Arbeitgeberverbände, müssen ihre Verantwortung wahrnehmen, damit die Opfer und Zeug:innen von solchen Straftaten gefunden, betreut und wirksam geschützt werden und kriminelle Arbeitgeber konsequent bestraft werden.

Es braucht konkrete Taten

Es ist zentral, dass der 3. Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel nicht nur Absichtserklärungen, sondern auch konkrete Massnahmen und einen Zeitplan für deren Umsetzung enthält.