Die Invalidenversicherung gehört zu den obligatorischen Versicherungen in der Schweiz. Erfahren Sie hier, wie Sie sich bei der IV anmelden.
Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung. Sie gehört mit der AHV und den Ergänzungsleistungen zu der 1. Säule. Die IV hat das Ziel, die Existenzgrundlage der Menschen zu sichern, wenn sie invalid werden. Dies in Form von Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen.
Von Invalidität ist die Rede, wenn jemand aufgrund eine körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens nur noch teilweise, mindestens ein Jahr oder dauerhaft erwerbsunfähig ist. Die gesundheitlichen Beschwerden können eine Folge einer Krankheit, eines Unfalls oder seit Geburt vorhanden sein. Invalidität besteht auch, wenn eine Person aus den gleichen Gründen ihrem Aufgabenbereich nicht mehr nachgehen kann.
Sollten Sie wegen Invalidität teilweise oder ganz erwerbsunfähig sein, melden Sie sich bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons an. Tun Sie dies rasch, damit Ihre Leistungen nicht gekürzt werden. Nutzen Sie dazu die Anmeldeformulare oder melden Sie sich bei Ihrer kantonalen IV-Stelle. Die Fachleute beraten Sie gerne und klären Ihre Situation individuell ab.
Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, sind obligatorisch bei der IV versichert. Wie bei der AHV werden die IV-Beiträge monatlich vom Lohn abgezogen. Der Beitrag für die IV beträgt 1,4 Prozent (Stand 2023) für Arbeitnehmende. Der Arbeitgeber bezahlt ebenfalls 1,4 Prozent.
Zudem können sich Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, der EU oder der EFTA freiwillig versichern lassen, wenn sie ausserhalb dieser Länder wohnen. Die Auslandschweizer-Organisation informiert darüber, welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen.
Was bedeutet «50 Prozent arbeitsunfähig?» Ein Beitrag der Radiosendung Kassensturz Espresso.