Vor drei Jahren eröffnete der Migros Genossenschaftsbund Zürich an der Zollstrasse eine Migros-Daily-Filiale mit Sonntagsverkauf. Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit hatte den Sonntagsverkauf bewilligt, weil der Laden in der Nähe des Zürcher Hauptbahnhofs liegt. Doch die Migros-Daily-Filiale befindet sich nicht auf dem Bahnhofsgebiet.
Die Unia fand die Bewilligung deshalb nicht in Ordnung und erreichte bereits 2019, dass die Migros-Daily-Filiale am Sonntag geschlossen bleiben musste.
Die Migros wollte aber das Urteil nicht akzeptieren und versuchte das Gesetz zu umgehen. Sie behauptete, eine Filiale ohne Personal zu betreiben. Sie stattete das Ladengeschäft mit Self-Check-out-Kassen aus und setzte Security ein, die die Aufgaben von Detailshandelsmitarbeiter:innen übernahmen. Die Sicherheitsmitarbeiter überwachten den Bezahlvorgang an den Kassen, öffneten und schlossen den Laden, versorgten liegen gebliebene Waren und reinigten den Boden. Zusätzlich lieferten Migros-Mitarbeiter:innen am Sonntagmorgen Brot und Backwaren an die Filiale aus.
Das Gericht liess sich vom Vorgehen der Migros nicht täuschen und durchschaute den Versuch, das Sonntagsarbeitsverbot durch den Einsatz von Securitypersonal zu umgehen. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts vom Mai 2022 geht ein mehrjähriger Rechtsstreit zu Ende.
Nicht nur in Zürich probieren Detailhändler, das Verbot der Sonntagsarbeit aufzuweichen. Kürzlich eröffnete «Goods» in Winterthur eine Filiale, wo am Sonntag Verkaufspersonal arbeitet. Auch «Goods» gehört zur Migros. Im gleichen Stil wird auch an anderen Orten der Schweiz versucht, das Sonntagsarbeitsverbot auszuhöhlen.